Feb 162018
 

Zum ersten Mal hat der Bezirk Mitte sein Vorkaufsrecht in einem der sozialen Erhaltungsgebiete tasächlich ausgeübt und die Rathenower Straße 50 in Zusammenarbeit mit der WBM und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen gekauft.

Ohne die engagierte und intensive Vorarbeit der aktiven Mieterschaft des Weddinger Hauses Amsterdamer Straße 14 / Malplaquetstraße 25 (AmMa 65) mit dem Bezirksamt wäre das vermutlich nicht möglich gewesen. Dort war schon ab Dezember 2017 ein Kauf vorbereitet worden, jedoch hatte dann letztendlich die Mähren AG die vom Bezirk vorgelegte Abwendungsvereinbarung unterschrieben, die dafür sorgen soll, dass die Ziele des Milieuschutzes eingehalten werden. Dort hatten sich die Mieter*innen schon vorher zu einer Hausgemeinschaft zusammengeschlossen und hoffen immer noch das Haus selbst als Projekt übernehmen zu können.

Der eigentliche Erwerber der Rathenower Straße 50 hatte die Abwendungsvereinbarung nicht unterschrieben, so dass der Bezirk das gesetzliche Vorkaufsrecht einsetzte um die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnung, den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus städtebaulichen Gründen, zu sichern. Hoffen wir, dass dadurch die 15 Mietparteien langfristig vor Verdrängung aus dem Kiez geschützt sind.

Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung des Bezirksamts von heute.

Ein Vorkauf, 2 Abwendungsvereinbarungen in Mitte berichtet der Tagesspiegel heute.

Nachtrag:
Die Berichte in verschiedenen Tageszeitungen sind in den Kommentaren angefügt.

Anfang April wurde bekannt, dass der private Erwerber der Rathenower Straße 50, der ungenannt bleiben will, gegen den Vorkauf Widerspruch eingelegt hat. Deshalb sind die 15 Mietparteien erneut verunsichert. Bei einem Mietertreffen (die TAZ berichtete) gaben sie der Hoffnung Ausdruck, dass der Bezirk Mitte sich mit dem Vorkaufsrecht durchsetzen kann und kein jahrelanges Klageverfahren auf sie zu kommen wird.
Mit einem großformatigen Transparent „Milieuschutz wirksam machen – Vorkaufsrecht durchsetzen – Mietenwahnsinn stoppen“ informieren sie die Öffentlichkeit und werden sich zusätzlich an die Bezirksverordnetenversammlung wenden. Am 19. April 2018 wird die Drucksache 1144/V zu diesem Thema beraten. Hier die Tagesordnung der BVV.

Die Anfrage wurde nicht in der BVV beantwortet, das kommt erst schriftlich.

Artikel im Berliner Abendblatt: in Berlin laufen bereits 7 Klagen gegen das Vorkaufsrecht.

Die Anfrage in der BVV (s.o.) wurde beantwortet (auf GA-1144-Rathenower50 klicken).

Erfolgsgeschichte(n) zum Vorkaufsrecht im MieterMagazin 4/2019 (mit Rathenower Straße 50 + 59).

Mehr als 3 Jahre nach dem Vorkauf, im Juni 2021 hat die Verhandlung zum Widerspruch gegen das Vorkaufsrecht immer noch nicht stattgefunden, es gibt noch nicht einmal einen Termin!

Traurig aber wahr, der Bezirk muss das Haus an den Käufer herausgeben, wegen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht vom 9.11.21.

  18 Responses to “Rathenower Straße 50 vom Bezirk Mitte mit der WBM gekauft!”

  1. Ralf Schönball zum Vorkaufsrecht, da hat er die Rathenower einfach vergessen, obwohls sogar auch im Tagesspiegel stand:
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnungsmangel-in-berlin-wird-gekauft-aber-nicht-gebaut/21006480.html

  2. Nun gibt es einen Widerspruch und die Mieter bangen erneut, TAZ vom 8.4.18:
    https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5494532/

  3. Große Anfrage zum gescheiterten Vorkaufsversuch für die Birkenstraße 30 – wirklich ärgerlich
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8771

    … und ein allgemeinerer Antrag zur verbesserten Anwendung des Vorkaufsrechts:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8804

  4. Artikel in der mittendrin von Mai, Zitat:
    „Zur Unterstützung der Hausgemeinschaft hat die Linksfraktion Mitte eine Große Anfrage an das Bezirksamt gestellt und Informationen über den bislang anonymen Käufer und das geplante Vorgehen im Prozess angefordert. Aktuell laufen in Berlin sieben weitere Gerichtsverfahren gegen die Anwendung von Vorkaufsrechten.
    Prozesse dieser Art sind zwar ärgerlich und zeitaufwendig – sie zeigen aber auch, dass Berlin auf dem richtigen Weg ist. Denn eine Stadt, die das Grundrecht auf Wohnen wahren will, muss auch Zähne zeigen, wenn Wohnungseigentümer kein Interesse an der Sicherung des Milieuschutzes haben.“
    https://www.dielinke-berlin-mitte.de/politik/mittendrin/artikelseite/news/wenn-der-bezirk-haeuser-kauft/

  5. In den Bezirksamtsbeschlüssen von gestern ist eine BA-Vorlage 478/2018 zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Wedding für die Grundstücke Kameruner Str. 12/Togostr. 72-73 und die Grundstücke Müllerstr. 166a-167 – interessant, wie es begründet wird:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse-des-bezirksamts/2018/artikel.711448.php
    Das letzte Dokument der Liste herunterladen!
    Für die Amsterdamer Str. 14/Malplaquetstr. 25 und für die Reinickendorfer Str. 74/Schulstr. 40 wird in 2 anderen BA-Vorlagen erklärt, warum das Vorkaufsrecht nicht angewendet werden konnte.

  6. Petition, damit die Senatsverwaltung das Geld für den Vorkauf der Waldstraße 37 zur Verfügung stellt. Macht mit! Unterstützt die Mieter*innen!
    https://www.openpetition.de/petition/online/wahrnehmung-vorkaufsrecht-im-milieuschutz

  7. Das ist das erste vorgekaufte Haus in Mitte im Februar 2018, mehr als 3 Jahre später hat die Verhandlung zum Widerspruch gegen das Vorkaufsrecht immer noch nicht stattgefunden, es gibt noch nicht einmal einen Termin!

  8. Bei den im aktuellen Tsp. Newsletter erwähnten 15 Wohnungen in der Birkenstraße, handelt es sich sehr wahrscheinlich um die Wohnungen in der Rathenower Straße 50, die im Milieuschutzgebiet Birkenstraße liegt.
    https://leute.tagesspiegel.de/mitte/intro/2022/01/05/204173/

  9. Berlin, München und Hamburg fordern Vorkaufsrecht über Bundesgesetz:
    https://www.berliner-zeitung.de/news/deutschlands-groesste-staedte-machen-sich-fuer-vorkaufsrecht-stark-li.208387

  10. Erstmals erlaubt ein Gericht einer Hauseigentümerin, eine Abwendungsvereinbarung zu kündigen, die Mie­te­r:in­nen vor Verdrängung schützen soll.
    https://taz.de/Beschluss-nach-Vorkaufsrecht-Urteil/!5888606/

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