Unterstützung bei Gerichtsverhandlung Kopenhagener Straße 46

 

6. Jan. 2016, 11:30 Uhr, ICAL



Am 06.01.2016 um 11.30 Uhr im Saal des Amtsgerichts Berlin Mitte, Littenstraße wird sich zeigen, ob die ENEV jetzt auch vom Gesetzgeber als legales Entmietungsinstrument anerkannt wird.

Wird hier eine der letzten beiden Mietsparteien der Kopenhagener Strasse 46 zu einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 € verurteilt, weil sie angeblich Modernisierungsmassnahmen verweigerte?
Wird die Richterin auch diesmal den Fall als „normale Modernisierung“ ansehen oder wird auch ihr allmählich klar, dass ihre bisherige Rechtssprechung lediglich dazu benutzt wurde, um eine unrechte Entmietung durchzusetzen?
 
Viele neue Eigentümer sind nun schon in die Wohnungen in der Kopenhagener 46 eingezogen.
In die Wohnungen, aus denen vorher die Mieter heraus genötigt wurden und die für 4500,-€ /qm den Besitzer wechselten.
Nun darf  es anscheinend auf keinen Fall einem Mieter gelingen, sich gegen diese grenzwertig legalen bis kriminellen Praktiken zur Wehr zur setzen.
Deshalb steht der Termin für die nächste Räumungsklage auch schon fest: Am 05.02.2016 wird dann wieder einmal versucht, mit falschen Behauptungen eine Räumung durchzusetzen.
Seid herzlich eingeladen am 06.01. um 11.30 Uhr zu zeigen, dass die Öffentlichkeit diese Fälle von Entmietung unter dem Vorwand der energetischen Modernisierung durchaus beobachtet.

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Der Fall Kopenhagener Straße 46 der Eigentümer Christmann übertrifft ja die meisten Fälle von Entmietungen um Längen.
 
Wird hier nun lediglich einmal besonders brutal vorgegangen oder ist es die immer härter werdende Gangart vieler Eigentümer, wenn Mieter einfach nicht weichen wollen?
Dass das Thema Entmietung schon längere Zeit auch durchaus strafrechtlich relevant sein kann, zeigen diese Artikel aus dem Jahr 2010
 
 
Vor mehr als 6 Monaten haben die Eigentümer  Christmann die „Modernisierungsmaßnahmen“ in einer Wohnung in der Kopenhagener Straße 46 begonnen.
Seit dem Beginn am 18.05.2015 ist die Wohnung praktisch unbewohnbar.
Keine Heizung, kein Strom, kein Gas und kein Wasser.
In der letzten Gerichtsverhandlung wurde der Eigentümer verpflichtet, die Wohnung bis zum 04.12.2105 wieder bewohnbar zu machen.
 
Was ist seitdem passiert?
Seitens des Eigentümers wurde sich über diesen Gerichtsbeschluss wieder einmal hinweggesetzt, die Wohnung hat immer noch kein Wasser, keinen Strom, kein Gas und keinerlei Heiz-oder Kochmöglichkeit.
Immerhin wurden in der Zwischenzeit konsequenterweise auch Waschbecken, Dusche und Toilettenbecken, Ofen und Gasheizung demontiert und nicht wieder installiert.
Deutlicher kann nicht gezeigt werden, dass hier „energetische Modernisierungsankündigungen“ den Mieter vorrangig zum Auszug nötigen sollen.
 
Am 21.12.2015 entscheidet nun eine Richterin im Amtsgericht Berlin, Littenstraße ,Saal 2804 um 09.00 Uhr darüber, ob einer der letzten beiden Mieter der Kopenhagener Strasse 46 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € verurteilt wird. 
 
Warum?
Weil er sich weigert, trotz massiver Nötigungsversuche, Einbruch, Wasserschäden,lebensgefährdenden Schornsteinabrissen, 7 fristlosen Kündigungen und Räumungsklagen seine unbewohnbare Wohnung zum Zwecke des Verkaufs selbiger zu verlassen.
 
Die gleiche Richterin hat schon die Duldung der Modernisierungsmassnahmen, die zu einer 3 1/2 fachen Mieterhöhung führen, für rechtens erklärt, erlassene einstweilige Verfügungen zur Wiederherstellung der Strom-,Wasser- und Gasversorgung wieder zurückgezogen und in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass Sie keine Lust mehr auf diesen Fall hat.
Sorgt Richter`in am 21.12.2015 für ihre besinnlichen Weihnachtsferien oder wird sie Recht sprechen ?
Wird sie dem Eigentümer ein neues Werkzeug zur Entmietung des Widerspenstigen in die Hände geben?
 
Bundesjustizminister Heiko Maas fordert uns Mieter auf, nicht gleich weg zu laufen sondern unser Recht notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Am 21.12. wird sich zeigen, ob wir Menschen in unserem Land dazu überhaupt noch eine Chance haben !
 
„Eine vom  Mieter gemietete Wohnung ist als Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG zu betrachten “ (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts) 

Grundgesetz Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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