Apr 192012
 

In Sozialstudien werden immer neue Belege dafür gefunden, dass Alleinerziehende ein größeres Armutsrisiko aufweisen und öfter in Wohnungsnot geraten, als andere. Ein Beispiel in Berlin Moabit zeigt, dass daran die Jobcenter nicht ganz unbeteiligt sind.

Das Problem

Ein bereits seit Jahren geführter Streit um die Anerkennung der Mehrkosten für den mehrere Tage in der Woche bei ihm lebenden Sohn brachte einen Mann in Moabit an den Rand der Wohnungslosigkeit. Weil er durch die mangelnde Kooperation der Mutter die Anwesenheit seines Sohnes nicht ausreichend belegen konnte, weigerte sich das Jobcenter Mitte mehrere Jahre, die Mehrkosten und Mietanteile für den Sohn zu übernehmen. Für die sogenannte „zeitweilige Bedarfsgemeinschaft“ (http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/B_14_AS_75.08_R.htm) hätte das Jobcenter monatlich 80 bis 100 Euro zusätzlich überweisen müssen. Dreieinhalb Jahre lang wurde kein Bescheid ausgestellt, so dass nicht einmal ein Widerspruch eingelegt werden konnte. Erst nach einer Klage auf Untätigkeit wurde ein Ablehnungsbescheid erstellt, gegen den dann Widerspruch eingelegt und Klage erhoben wurde, um die ihm zustehenden Gelder gerichtlich durchzusetzen. Bei über 60.000 Fällen beim Sozialgericht ist eine Klärung der Angelegenheit kurzfristig jedoch nicht zu erwarten. Da das Geld für den Sohn ausblieb, die Kosten für Windeln, Nahrung, Heizung dennoch beglichen werden mussten, sammelten sich im Laufe von knapp zwei Jahren Mietschulden in der Höhe von etwa 3.000 Euro an.

Während die frühere Eigentümerin auf die Mieterschulden sehr geduldig reagierte und mit ihrem gesunden Menschenverstand auf eine Nachzahlung des Jobcenters vertraute, änderte sich die Situation nach dem Verkauf des Hauses im Juli 2011. Die von den neuen Eigentümern eingesetzte Hausverwaltung nutzte nur zwei Monate später die aufgelaufenen Mietschulden, um eine Kündigung auszusprechen und eine Räumung zu verlangen. In einem Gespräch mit der Hausverwaltung wurde auch ein neuer Umgangston deutlich. Die Hausverwaltung erklärte den Grund für die Kündigung: „so einen Mieter wollen die Eigentümer nicht haben“. Was für Mieter damit gemeint waren, wurde schnell deutlich, denn auch ein anderer Hartz-IV-Bewohner erhielt eine Kündigung. Grund hier war die Nichtanerkennung einer monatelang geminderten Miete wegen Schimmelbefalls in der Wohnung.

Erst der unmittelbar durch die Räumungsklage zum 31.12.2011 drohende Verlust der Wohnung brachte Bewegung in die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter, denn der Anwalt des Betroffenen konnte den Fall nun als Eilverfahren vor das Sozialgericht bringen. Für den 23.12. 2011 war die Verhandlung im Sozialgericht in der Invalidenstraße angesetzt. Der zuständige Richter Dr. Paulenz erkannte die Mitverantwortung des Jobcenters an der aufgelaufenen Mietschuld, bezeichnete deren Verhalten in der Sache als “haarsträubend“ und drohte dem Jobcenter mit einer empfindlichen Verwaltungsbuße, wenn nicht zumindest ein Teil der eingeklagten Mehrkosten mit sofortiger Wirkung ausgezahlt würde. Nur fünf Tage später erfolgte eine auch rückwirkende Anerkennung eines Teils der Mehrkosten für den Sohn und das Jobcenter überwies 1.200 Euro direkt auf das Konto des Vermieters. Diese Summe konnte einen Teil der Mietschulden decken, doch die Hausverwaltung machte darüber hinaus Gerichts- und Anwaltskosten für Kündigung und Räumungsklage in der Höhe von 1.500 Euro geltend und beharrt weiterhin auf der Kündigung des Mietverhältnisses. Erfolgreich vor Gericht – doch in der Sache nichts gewonnen.

Eine Klärung der vollständigen Anerkennung der Mehrkosten wartet nun wieder auf einen ordentlichen Gerichtstermin und ohne eine weitere Räumungsklage durch die Eigentümer gibt es keinen Anlass für ein erneutes Eilverfahren. Die Hinhalte- und Verzögerungstaktik des Jobcenters verhindert so eine dauerhafte Sicherung des Mietvertrages und eine erneute Räumungsklage steht weiterhin drohend im Raum. Der Mieter sitzt zwischen allen Stühlen: das Jobcenter sitzt die Angelegenheit bis zur Hauptverhandlung aus, das Amt für Soziale Wohnhilfe kann ohne akuten Räumungstitel nicht aktiv werden, weil die Wohnungslosigkeit nicht unmittelbar droht und die Hausverwaltung reagiert nicht einmal auf anwaltliche Anfragen. Aus der Perspektive des Betroffenen eine unhaltbare Situation: „Es ist absurd. Eigentlich müsste ich mir eine weitere Räumungsklage wünschen, damit wieder Bewegung in die Sache kommt“.

Was selbst getan werden kann

Frühzeitiges Agieren: Das Beispiel zeigt, dass ein Aussitzen von Problemen (hier die monatlich wachsenden Mietschulden) keine Lösung ist. Überschreiten die Mietschulden erst einmal die magische Grenze von zwei monatlichen Nettokaltmieten, können Eigentümer/innen eine Kündigung aussprechen und auf Räumung klagen.

Klagen lohnt sich: Viele zustehende Leistungen werden von den Jobcentern nicht freiwillig anerkannt und müssen von den Betroffenen (oftmals erfolgreich) gerichtlich eingeklagt werden. Um nicht auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben, sollte dabei der Antrag nicht vergessen werden „dem Beklagten (also dem Jobcenter) die vorgerichtlichen und gerichtlichen Kosten aufzuerlegen“.

Unterstützung suchen: Für viele Auseinandersetzungen mit dem Jobcenter und Hausverwaltungen ist es sinnvoll, sich selbst schlau zu machen und Strategien zu entwickeln, die eigenen Interessen durchzusetzen. Hilfreich dabei ist nicht nur ein Austausch mit anderen Betroffenen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sondern auch die professionelle Unterstützung durch Beratungsstellen und eine anwaltliche Vertretung.

Für allgemeine Informationen:
www.elo-forum.org
www.forum-sozialhilfe.de
www.tacheles-sozialhilfe.de

Beratungsstellen in Berlin:
www.berliner-arbeitslosenzentrum.de
http://gebewo-pro.de
www.berlin.de/ba-mitte/org/sozialamt/wohnnot.html
http://spatico.de/wiki/index.php?BASTA
www.gegen-zwangsumzuege.de

Forderungen an den Bezirk

Das Beispiel zeigt, dass die Praxis des Jobcenters, über die Grundsicherung hinausgehende Ansprüche erst nach gerichtlichen Entscheidungen zu gewähren, gravierende Folgen für die Betroffenen haben kann, denn Hauseigentümer und andere Gläubiger haben nur selten die Geduld, auf diese langwierigen Klärungen zu warten. Hier ist auch der Bezirk in der Pflicht.

Einrichtung einer Clearingstelle Wohnungsnot: Eine Clearingstelle zwischen Beratungsstellen, bezirklichen Einrichtungen (Soziale Wohnhilfe, Soziale Dienste) und dem Jobcenter könnte helfen, kurzfristige Lösungen zu erarbeiten. Der Bezirk ist für die Vermeidung von Wohnungslosigkeit verantwortlich und sollte eine entsprechende Schnittstelle zu Beratungsstellen und dem Jobcenter aufbauen.

Einrichtung eines Notfonds Wohnungsnot: Mit der Bereitstellung von bezirklichen Haushaltsmitteln für eine Notfonds zur Verhinderung von Wohnungsnot könnte der Bezirk in Fällen von drohender Wohnungsnot in finanzielle Vorleistung gehen und die langen Zeiträumen der Sozialgerichtsverfahren überbrücken, ohne das zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten auflaufen. Mitschulden könnten dabei als Darlehen gewährt werden.

Das Fallbeispiel wurde erarbeitet vom Runden Tisch „Gentrifizierung in Moabit“ (das geschieht im Tandem: Experte/in gemeinsam mit dem/r betroffenen Mieter/in).
Weitere Fallbeispiele werden folgen.

  7 Responses to “Jobcenter nimmt Wohnungslosigkeit in Kauf und der Bezirk schaut zu”

  1. Bericht im rbb über die erhöhten Mietzuschüsse bei Hartz IV, 310.000 Berliner bekommen Zuschüsse zur Miete, ab 1. Mai etwas mehr, aber reicht das?
    http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=10289914

  2. Habe mir erlaubt den Artikel auf der Webseite http://www.graefe-kiez-online.de
    zu verlinken. Ist ein über die Bezirke hinausgehender wichtiger und guter Inhalt.
    Martin Breger

    mieten-ag@graefe-kiez-online.de
    Die AG-Mieten trifft sich wieder am:
    http://www.graefe-kiez-online.de

  3. Ein Fall aus Kreuzberg: Bündnis will Zwangsräumung verhindern, Frau Cengiz will ihre behindertengerechte Wohnung behalten:
    http://mietenstopp.blogsport.de/2012/05/15/mittwoch-buendnis-gegen-eine-zwangsraeumung/

  4. Hier finden sich einige Beispiele über die sog. „Sozialindustrie“ und wie das JobCenter mit Sanktionen marginalisiert:
    http://wohnstreik.blogsport.eu/

  5. ich habe das problem das jobcenter neukölln will das wir ausziehen (ich mit partner und fast 3 jährigen kind)da die miete zu hoch ist.ich habe diesen mietsvertrag im kreissaal unter schrieben da wir schwierigkeiten hatten eine wohnung innerhalb von 9 monaten zu finden.nun kommt das JC die miete ist um knapp 72 euro zu teuer ist ich solle doch einen raum zur reduzierung der miete untervermieten…(1 möchte ich keine fremden in mein haus “ wird mir die untervermietung nicht zur reduzierung der miete angerechnet sondern als einkommen)ich fühle mich allein und im stich gelassen ich habe existenzängste was meine tochter angeht zudem wohnen wir im direkten umfeld unserer familie.die wohung ist keine 4 jahre alt es wurde alles frisch renoviert und eingerichtet das kinderzimmer erst vor 2 jahren.wer zahlt mir das ?ich weiss nicht mehr weiter….

  6. Ich selber habe ähnliche Probleme beim Jobcenter in Neukölln bereits mehrmals erleben müssen. Hatte Bekannte, die sich auch durch allerlei Barrieren der Kommunikation kämpfen mussten bevor sie ihre Lage dem Jobcenter überhaupt erst verständlich machen konnten. In meinen Augen liegt da eine ganz klare bürokratische Mangelwirtschaft vor. Wir alle sehen die Beispiele dafür tagtäglich. In Moabit, Neukölln oder in anderen Städten Deutschlands. Hier werden Probleme oft zur Seite geschoben weil behauptet wird man sei dafür nicht zuständig. Der Einzelne erfährt sich dabei leider oftmals nur als machtloses Individuum, das im Getriebe der Bürokratie hin- und hergeschoben wird. Das ist mehr als demotivierend.

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