Mai 072012
 

Problem Mieterhöhungen

Im Herbst 2009 erhielt ich von meiner damaligen Hausverwaltung ein Mieterhöhungsverlangen über ca. 60 €. In der Beratung bei der Berliner Mietergemeinschaft (BMG) erfuhr ich:

  • dass unsere Gegend inzwischen dank etlicher Abrisse und neu erbauter chicer Häuser mit Eigentumswohnungen und Tiefgarage (wie geht das eigentlich in unmittelbarer Spreenähe? Nicht dass wir auch eines Tages abrutschen!) zur „guten“ Wohnlage mutierte;
  • dass dank ständiger Mietsteigerungen der Mietspiegel seit meiner letzten Wohnungssuche erheblich gestiegen war;
  • dass aber wegen einiger abzugsfähiger spezifischer Ausstattungsmerkmale der Wohnung (z.B. kein Kellerraum, Küche nicht gefliest) höchstens ca. 40 € Erhöhung berechtigt seien.

Da ich aber auch diesen Betrag auf keinen Fall zahlen konnte und mich auf die – in den Medien verbreiteten – Aussagen verließ, die den Wohnungsmarkt in Berlin als „entspannt“ deklarierten, lehnte ich die Mieterhöhung ab und kündigte.

Problem Mietspiegel

Als ich mich dann aber auf dem Wohnungsmarkt umsah, musste ich feststellen, dass er keinesfalls entspannt war, sondern selbst erheblich kleinere und erheblich schlechter ausgestattete Wohnungen nicht günstiger waren als meine derzeitige. Der Mietspiegel gilt bei Neuvermietung nicht. Mensch ist also auf Gedeih und Verderb den Forderungen der Vermieter ausgeliefert. Wenn es denn schon diesen Mietspiegel gibt, müsste eine Verbindlichkeit auch bei Neuvermietung gesetzlich festgeschrieben werden, weil sonst der Willkür Tür und Tor geöffnet ist.

Eine Hausverwaltung fragte mich gleich am Telefon nach meinen Einkünften. Als ich meinen Rentenbetrag nannte, erklärte sie mir, eine Miethöhe von mehr als 50 % gehe nicht. Dass ich bereits jetzt mehr als 50 % Miete zahlen muss, interessierte sie nicht. Zu einer Reduzierung der Mietforderung war selbstverständlich auch keine der Hausverwaltungen bereit.

Aufgrund meiner Kündigung und Hinweis auf etliche Nachteile meiner Wohnung, die auch bei einer Neuvermietung zu Problemen führen könnte, zog dann die Verwaltung erstmal die Erhöhung zurück und war auch mit einer Rücknahme meiner Kündigung einverstanden.

Ein paar Monate später erhielt ich jedoch ein erneutes Mieterhöhungsverlangen, allerdings diesmal „nur“ über ca. 20 €, dem ich notgedrungen zustimmte.

Problem Wohngeld

Meine Netto-Kalt-Miete war also um 20 € gestiegen, aber gleichzeitig sank das Wohngeld um 25 €, da der Betrag für Heizkosten gestrichen wurde, weil diese angeblich gesunken seien. Meine Heizkosten sind jedoch seither nicht gesunken sondern gestiegen. Die max. anrechenbare Miethöhe bei Wohngeld für einen Einpersonenhaushalt beträgt in Berlin 358 €, also noch weniger als bei Alg II, wo mit der am 1.5.2012 in Kraft getretenen Neuregelung – je nach Art der Heizung und Gesamtwohnfläche des Hauses für Wohnung und Heizung maximale Zuschüsse von 396 € bis 408 € anerkannt werden (bisher 378 €).

Die Wohngeld-Einordnung entspricht somit keinesfalls mehr den tatsächlichen Kosten. Außerdem sollte sie, wie bei Grundsicherung, einen angemessenen Heizkostenanteil berücksichtigen.

Problem Aufwertung bei gleichzeitiger Vernachlässigung

Über die Höhe der sonstigen Betriebskosten streite ich mich jetzt mit der neuen Hausverwaltung, da sich diese um nichts kümmert. Niemand ist telefonisch erreichbar; es gibt keinen Hausmeister; wenn irgendetwas nicht funktioniert, reagiert die Hausverwaltung gar nicht oder macht nur das Allernötigste (z.B. fiel in diesem Winter dreimal Heizung und Warmwasser aus, z.T. über Tage). Dafür aber

  • haben wir neue Briefkästen bekommen, die vielleicht chicer aussehen, aber viel unstabiler wirken;
  • wird unser Hof „aufgewertet“ durch eine neue Verkleidung der Müllcontainer;
  • wurde im Eingangsbereich und im Vorderhaus neu gestrichen – aber im Seitenflügel nur das EG, in dem fast zwei Monate lang unter viel Krach und Dreck die beiden 1-Zimmer Wohnungen aufwendig saniert und jetzt zu horrenden Preisen (je ca. 600 €) vermietet werden sollen.

Es bleibt Schlimmstes zu befürchten.
Umso wichtiger ist es, sich endlich gegen die existenzbedrohende Preisspirale zur Wehr zu setzen!

 

Was selbst getan werden kann

Frühzeitiges Agieren: Bei Mieterhöhungen geforderten Erhöhungsbetrag auf Rechtmäßigkeit prüfen, Einhalten der 20% Kappungsgrenze (Nettokalt) in drei Jahren, Beachtung der spezifischen Ausstattungsmerkmale von Wohnung und Haus, ggf. bei Mietervereinen beraten lassen (nur für Mitglieder).
Gegebenenfalls mit Vermieter verhandeln.

Informationen

Mietspiegelinfos bei der Senatsverwaltung
Wohngeld Informationsbroschüre und -rechner der Senatsverwaltung

Sozialamt – Fachstelle für Wohnungsnotfälle

Für allgemeine Informationen
www.elo-forum.org
www.forum-sozialhilfe.de
www.tacheles-sozialhilfe.de


Beratungsstellen in Berlin

Allgemeine Sozialberatung im Stadtschloss Moabit – Nachbarschaftstreff
(nur Do 16-18 Uhr), Rostocker Str. 32b

Sozialberatung zu Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, etc.
Beratung + Leben der Immanuel Diakonie (Mo, Di, Do von 09.00 bis 12:00 Uhr)
Nazarethkirchstr. 50, 13347 Berlin

Unterstützung und Begleitung in Wohnungsnot / drohender Wohnungslosigkeit
Wohnhilfen Mitte der Immanuel Diakonie

Nazarethkirchstr. 50, 13347 Berlin

 

Das Fallbeispiel wurde erarbeitet vom Runden Tisch “Gentrifizierung in Moabit” (das geschieht im Tandem: Experte/in gemeinsam mit dem/r betroffenen Mieter/in).

  4 Responses to “Mieterhöhung und entspannter Wohnungsmarkt? Ein Beispiel”

  1. Wer sich mal über die 10 verbreitetsten Vermietertricks informieren will, das hat das MieterMagazin gut zusammengestellt:
    http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0512/051214.htm

  2. Ein Beispiel für Verdrängung aus Moabit, für den Umzug zurück in eine Ofenheizungswohnung steht in der Berliner Zeitung vom 16.9.12:
    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/wohnen-in-berlin–18–zurueck-zur-ofenheizung,10809148,17265224.html

  3. In diesem Bereich kommt jetzt auch die Mietpreisbremse zu tragen. Da wird sich sicherlich in der Vergangenheit schon einiges getan haben.

  4. Wie kommt es eigentlich, dass immer mehr Betriebskostenpositionen auf die Miete umgelegt werden können? Artikel schon von Oktober 2022:
    https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2022/me-single/article/die-zweite-miete/

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