Nov 092015
 

Mieter können jetzt gegen absurd hohe Kostenmieten im Sozialen Wohnungsbau klagen!

Viele Häuser – auch in Moabit – sind schon aus der Anschlussförderung des Sozialen Wohnungsbaus herausgefallen, wie z.B. die Paulstraße 18 oder Perleberger 46-49/Birkenstraße 15, Stephanstraße 20-22 oder Turmstraße 68/68a. Einige der neuen Eigentümer haben diese Häuser aus Zwangsversteigerungen erworben. Mietsteigerungen im Sozialen Wohnungsbau sind bis zur sogenannten Kostenmiete möglich, das heißt die Mieter sitzen auf einer „tickenden Zeitbombe“, denn Kostenmieten von 12 – 18 Euro sind keine Seltenheit. Das könnte sich jetzt ändern, denn Anfang November wurde im Berliner Abgeordnetenhaus ein Rechtsgutachten vorgestellt, das die herrschende Praxis als unrechtmäßig angreift. Mieter können dagegen klagen. Insbesondere die fiktiven Kosten – nach Insolvenz und Zwangsversteigerung hat der Erwerber nicht mehr die ursprünglichen Baukosten zu tragen – bringen besonders hohe Rendite. Einige Investoren scheinen sich auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert zu haben, zu ihnen gehört auch der Erwerber der Perleberger Str. 65, 66/Lehrter Str. 46, 47.

Die Initiative mieterstadt.de – Netzwerk für Soziales Wohnen und bürgernahe Stadtentwicklung e.V. hat bereits einen Formulierungsvorschlag erarbeitet, wie das neue Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, das am 12. November verabschiedet werden soll, so geändert werden könnte, dass nur tatsächliche Kosten eingerechnet werden:

„§ 1a Tatsächliche Aufwendungen des Vermieters
Bei der Berechnung der Kostenmiete für öffentlich geförderte Wohnungen ist es dem Vermieter nicht gestattet, gegenüber dem Mieter laufende Aufwendungen in Anrechnung zu bringen, mit denen der Rechtsvorgänger des Vermieters oder ein Dritter, nicht aber der Vermieter selbst belastet ist. Das Nähere regelt eine Verordnung des Senats von Berlin.“ (Quelle: Gentrificationblog)

Wir dokumentieren den gekürzten Text von Kotti & Co.:

Eine Lösung ist möglich – Zum Gutachten „Rechtsfragen des sozialen Wohnungsbaus in Berlin“ von Prof. Martin Schwab

Die Mieter*innen der Sozialwohnungen haben vermutlich jahrelang zu viel Miete gezahlt und das Land Berlin privaten Eigentümern zu viel Förderung genehmigt. Darauf haben Initiativen von Sozialmieter*innen wie Mieterstadt.de und Kotti & Co jahrelang hingewiesen.schwabstudie

Jetzt liegt ein unabhängiges Rechtsgutachten vor, das besagt, dass das Land Berlin Fehler gemacht hat, als es den Eigentümern extrem hohe Kosten für den Bau der Sozialwohnungen bewilligt hat. Die daraus resultierenden absurd hohen Mieten ausgerechnet für Sozialmieter stellen bis heute einen unbearbeiteten Skandal dar. Diese hohen Mieten im sozialen Wohnungsbau sollen nicht länger von den Mietern getragen werden!

Das von Prof. Martin Schwab erarbeitete Gutachten zeigt, dass das Kostenmietsystem im sozialen Wohnungsbau dringend überprüft werden muss. Des weiteren zeigt es, dass mit dem Fördersystem deutlich mehr Steuergeld ausgegeben wurde, als erforderlich gewesen wäre, um die Wohnungsnot zu beheben! Zentral ist die Einschätzung, dass das Land Berlin seine Fehler aus seiner Förderpraxis selbst beheben kann.

[…] Wir lernen aus dem Gutachten:

  • Fehler bei der Planung und Durchführung dieses Systems müssen nicht durch Mieter bezahlt werden (S. 124).
  • Da die Kostenmieten auf der Grundlage unwirtschaftlicher Kosten errechnet wurden, kann der Senat sofort die entsprechende Bewilligungsstelle anweisen, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu korrigieren.
  • Eigentümer, die aus dem sozialen Wohnungsbau immense Steuervorteile hatten, dürfen nicht weiterhin damit rechnen, dass ihnen hohe Mieten garantiert werden.
  • Mittel, die aufgewendet werden müssen, um Bürgschaften für pleite gegangene Eigentümer zu bezahlen, könnten besser dazu verwendet werden, die Förderobjekte zu erwerben.
  • Das Gutachten bezweifelt auf der Grundlage geltenden Rechts, dass die Verwaltung ein Recht hatte, den Eigentümern Mieten zu garantieren, die sie eigentlich nicht subventionieren durfte.
  • Vorschriften sind falsch angewendet worden, denn nur „tatsächliche und wirtschaftlich gerechtfertigte“ Kosten hätten genehmigt werden dürfen (S. 47). Es gilt jetzt, diese Vorschriften „erstmals seit Jahrzehnten – richtig anzuwenden“.
  • Mieter und das Land Berlin haben in den vergangenen 30-40 Jahren unnötig hohe Summen an Eigentümer und Banken bezahlt.
  • Eine Gegenrechnung würde den öffentlichen Haushalt immens entlasten, denn je geringer die reale Miete ist, desto weniger muss der öffentliche Haushalt subventionieren.
  • Das Kostenmietsystem war ursprünglich in der Bundesrepublik so angelegt, dass Mieter*innen vor übertriebenen Kosten geschützt werden. In Westberlin ist genau das Gegenteil getan worden.
  • Eine wirklich soziale Richtsatzmiete erscheint möglich.

[…]   Interessant ist, welche Schritte jetzt konkret unternommen werden, besonders von der Auftraggeberin des Gutachtens, den Grünen und vom Senat von Berlin. Die Mieter*innen haben jetzt jedenfalls die Möglichkeit gegen die hohen Kosten ihrer Vermieter klagen.Das nun vorliegende unabhängige Rechtsgutachten des Professors der Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Martin Schwab, stellt endlich eine Grundlage für alle Mieter*innen, alle parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen dar, Mieterrechte in Sozialwohnungen gegenüber den Gewinninteressen der Eigentümer durchzusetzen und die 130.000 Berliner Sozialwohnungen als preiswerten Wohnraum zu erhalten.“

Hier könnt ihr den ausführlichen Beitrag bei Kotti & Co lesen, sowie weitere Texte bei Mieterstadt.de und im Gentrificationblog.

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