„Eine Lösung ist möglich – Zum Gutachten „Rechtsfragen des sozialen Wohnungsbaus in Berlin“ von Prof. Martin Schwab
Die Mieter*innen der Sozialwohnungen haben vermutlich jahrelang zu viel Miete gezahlt und das Land Berlin privaten Eigentümern zu viel Förderung genehmigt. Darauf haben Initiativen von Sozialmieter*innen wie Mieterstadt.de und Kotti & Co jahrelang hingewiesen.
Jetzt liegt ein unabhängiges Rechtsgutachten vor, das besagt, dass das Land Berlin Fehler gemacht hat, als es den Eigentümern extrem hohe Kosten für den Bau der Sozialwohnungen bewilligt hat. Die daraus resultierenden absurd hohen Mieten ausgerechnet für Sozialmieter stellen bis heute einen unbearbeiteten Skandal dar. Diese hohen Mieten im sozialen Wohnungsbau sollen nicht länger von den Mietern getragen werden!
Das von Prof. Martin Schwab erarbeitete Gutachten zeigt, dass das Kostenmietsystem im sozialen Wohnungsbau dringend überprüft werden muss. Des weiteren zeigt es, dass mit dem Fördersystem deutlich mehr Steuergeld ausgegeben wurde, als erforderlich gewesen wäre, um die Wohnungsnot zu beheben! Zentral ist die Einschätzung, dass das Land Berlin seine Fehler aus seiner Förderpraxis selbst beheben kann.
[…] Wir lernen aus dem Gutachten:
- Fehler bei der Planung und Durchführung dieses Systems müssen nicht durch Mieter bezahlt werden (S. 124).
- Da die Kostenmieten auf der Grundlage unwirtschaftlicher Kosten errechnet wurden, kann der Senat sofort die entsprechende Bewilligungsstelle anweisen, die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu korrigieren.
- Eigentümer, die aus dem sozialen Wohnungsbau immense Steuervorteile hatten, dürfen nicht weiterhin damit rechnen, dass ihnen hohe Mieten garantiert werden.
- Mittel, die aufgewendet werden müssen, um Bürgschaften für pleite gegangene Eigentümer zu bezahlen, könnten besser dazu verwendet werden, die Förderobjekte zu erwerben.
- Das Gutachten bezweifelt auf der Grundlage geltenden Rechts, dass die Verwaltung ein Recht hatte, den Eigentümern Mieten zu garantieren, die sie eigentlich nicht subventionieren durfte.
- Vorschriften sind falsch angewendet worden, denn nur „tatsächliche und wirtschaftlich gerechtfertigte“ Kosten hätten genehmigt werden dürfen (S. 47). Es gilt jetzt, diese Vorschriften „erstmals seit Jahrzehnten – richtig anzuwenden“.
- Mieter und das Land Berlin haben in den vergangenen 30-40 Jahren unnötig hohe Summen an Eigentümer und Banken bezahlt.
- Eine Gegenrechnung würde den öffentlichen Haushalt immens entlasten, denn je geringer die reale Miete ist, desto weniger muss der öffentliche Haushalt subventionieren.
- Das Kostenmietsystem war ursprünglich in der Bundesrepublik so angelegt, dass Mieter*innen vor übertriebenen Kosten geschützt werden. In Westberlin ist genau das Gegenteil getan worden.
- Eine wirklich soziale Richtsatzmiete erscheint möglich.
[…] Interessant ist, welche Schritte jetzt konkret unternommen werden, besonders von der Auftraggeberin des Gutachtens, den Grünen und vom Senat von Berlin. Die Mieter*innen haben jetzt jedenfalls die Möglichkeit gegen die hohen Kosten ihrer Vermieter klagen.Das nun vorliegende unabhängige Rechtsgutachten des Professors der Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin, Martin Schwab, stellt endlich eine Grundlage für alle Mieter*innen, alle parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen dar, Mieterrechte in Sozialwohnungen gegenüber den Gewinninteressen der Eigentümer durchzusetzen und die 130.000 Berliner Sozialwohnungen als preiswerten Wohnraum zu erhalten.“
Hier könnt ihr den ausführlichen Beitrag bei Kotti & Co lesen, sowie weitere Texte bei Mieterstadt.de und im Gentrificationblog.