Im Bezirk Mitte will die zuständige Stadträtin die Kooperation mit Anwohnerinitiativen ausbauen
Die Auseinandersetzung über den Mietendeckel hat das Thema Zweckentfremdung weitgehend an den Rand gedrängt. Dabei sind die Probleme keineswegs gelöst. Das im November 2013 beschlossene und im Mai 2018 novellierte Zweckentfremdungsverbotsgesetz, mit dem sowohl Leerstand als auch Nutzung von Wohnungen als Ferienapartments eingedämmt werden sollen, hat kaum Wirkung entfaltet. Zwar ist die zeitweise Vermietung von Zimmern und ganzen Wohnungen über einschlägige Portale wie Airbnb durch die Novelle teilweise legalisiert worden, doch die damit verbundene Anmeldepflicht wird weitgehend ignoriert.
Nach Untersuchungen des rbb und des Tagesspiegel sind rund 85% aller Angebote nicht bei den Bezirksämtern registriert worden und somit illegal. Bei vielen Anwohner/innen wächst der Frust über die Tolerierung von Zweckentfremdung und Leerstand. Bürgerhinweise versanden in Schubladen, die Arbeit der zuständigen Amtsstellen ist alles andere als transparent.
Das war Anlass für die Bezirksgruppe Wedding der Berliner Mietergemeinschaft und die Moabiter Initiative „Runder Tisch gegen Gentrifizierung“, der Stadträtin für Bürgerdienste des Bezirks Mitte Ramona Reiser (Die Linke) bei einer öffentlichen Veranstaltung im Rathaus Tiergarten auf den Zahn zu fühlen. Denn die innerstädtischen Altbauquartiere in Moabit und Wedding gehören zu den Berliner Hotspots der Zweckentfremdung für touristische Nutzung.
Dabei könnte das Zweckentfremdungsverbotsgesetz durchaus ein scharfes Schwert sein – wenn es denn konsequent angewendet würde. Es enthält ein „Rückführungsgebot“ zweckentfremdeter Wohnungen auf den Wohnungsmarkt und setzt dafür enge Fristen. Auch Räumungsanordnungen sind möglich. Bei Leerstand kann bei Überschreitung der genehmigungsfähigen Fristen die treuhänderische Verwaltung angeordnet werden. Zudem können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.
Verwaltung ist überlastet
Doch die Realität sieht anders aus. Wie Stadträtin Reiser erläuterte, sei zum einen die zuständige Fachabteilung vollkommen überlastet, da bisher nicht alle Stellen besetzt werden konnten. An systematische Anbieterrecherche oder Vor-Ort-Kontrollen sei nicht zu denken, da sich „auf den Schreibtischen riesige Aktenberge stapeln, die noch in Bearbeitung sind“, so Reiser. Es gebe aber auch keine Software, mit der die Angebote auf den einschlägigen Portalen entsprechend gefiltert werden können.
Dazu kommt die lange Verfahrensdauer, die Reiser anhand eines Musterfalls erläuterte. Nach einer Verdachtsmeldung auf Zweckentfremdung erfolgt zunächst eine Anhörung. Führt diese zu einem Unterlassungsbescheid und einem Bußgeld, kann der oder die Betroffene Widerspruch einlegen. Wird dieser negativ beschieden, steht anschließend der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht offen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung und dann erst möglichen Wahrnehmung des „Verwaltungszwangs“ vergehen oft knapp zwei Jahre. Gerade bei Verfahren wegen Leerstands habe man es oftmals mit spezialisierten Anwält/innen zu tun, die mit immer neuen Gutachten die Wiederherstellung der Räumlichkeiten für den normalen Wohnungsmarkt zu verhindern suchen, so Reiser. Entsprechend mager sieht auch die Bilanz des Bezirks bei Rückführungen und Bußgeldern aus.
Die Stadträtin räumte ein, dass weder die Schlupflöcher im Gesetz noch die Defizite in der Verwaltung kurzfristig zu beheben seien. Auch für die Kritik an der mangelnden Transparenz bei den laufenden Verfahren habe sie volles Verständnis, „aber da sind uns durch entsprechende Datenschutzbestimmungen die Hände gebunden“.
Reiser will daher vor allem die Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen verbessern. Man müsse für die Profiteure der Zweckentfremdung „ein ungemütliches Klima schaffen“, auch durch öffentlichkeitswirksame Aktionen vor und in betroffenen Häusern. Bei den Teilnehmer/innen der Veranstaltung stieß dieses Kooperationsangebot auf allgemeine Zustimmung. Nun geht es darum, dem auch konkrete Taten folgen zu lassen.
Text: Heiko Lindmüller
Zuerst erschienen im MieterEcho der Berliner Mietergemeinschaft, Ausgabe 407 / Januar 2020
Nachtrag:
Eine Schriftliche Anfrage in der BVV zur Statistik der Zweckentfremdungsverfahren wurde beantwortet (01814/V, auf Antwort vom 2.3.2020 klicken!).
Ebenso eine Mündliche Anfrage zur Zusammenarbeit des Bezirksamts mit den Initiativen (MA 2394/V, Antwort vom 2.3.2020 klicken).
BVV-Anfragen zu einzelnen Moabiter Häusern mit Leerstand siehe Kommentar Nr. 3.
Eine hilfreiche Webseite eines Studienprojekts zur Zweckentfremdung: https://zweckentfremdung-in.berlin/
Hier sind die richtigen Fragen gestellt, die bei der Versammlung leider nicht beantwortet wurden – die Kleine Anfrage (0814/V) ist noch ganz frisch, daher noch nicht beantwortet:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3350
Hier die mündliche Anfrage zur Zusammenarbeit mit den Initiativen in der BVV Mitte vom 20.2.20:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=9946
Zitat aus dem Tagesspiegel Checkpoint:
„Wohnungen leer stehen zu lassen, ist aus gegebenem Anlass genehmigungspflichtig. Was also wird genehmigt? Drei Beispiele:
Bandelstraße 30/31, Mitte: Kompletterneuerung des Elektronetzes; neue Sanitäreinrichtungen, neue Fußböden etc. Grundhafte Sanierung der Wohnräume, Wände und Fußbodenbeläge. „Auf Nachfrage erklärten die Eigentümer nunmehr, dass die Wohnungen im derzeitigen Zustand noch nicht vermietet werden können, da das Gebäude im Milieuschutzgebiet liege und (…) nicht im vorgesehenen Umfang gewinnorientiert vermietet werden könne. Es sei dem Eigentümer nicht zuzumuten, einen sehr hohen Investitionsaufwand im Zuge des Mietendeckels durchzuführen.“
Perleberger Str. 13, Mitte: Es wurden insgesamt für 9 Wohnungen Leerstandsgenehmigungen beantragt und erteilt. „Leerstandsgründe sind Komplexität und Umfang der (Sanierungs-)Maßnahmen im ganzen Haus, finanzielle Restriktionen in Bezug auf die Finanzierung ohne Fremdmittel. Aufwändige Vergabevorbereitungen und Verhandlungen mit den Ausführenden, ständig neue Probleme in der Ausführung sowie Austausch mit Handwerkern.“
Neuenburger Str. 11, Kreuzberg: „Es gibt aufgrund von umfangreichen Sanierungsarbeiten Leerstand in der Neuenburger Str. Entsprechende Leerstandsanträge wurden vom Eigentümer eingereicht und bis Ende 2020 genehmigt.“ “
Hier der Link: http://utf.rdir.de/form.do?agnCI=875&agnFN=fullview&agnUID=D.B.CRxK.lnh.BrQ-w.A.LJBzIOCpv-9qLxsrjfVpCMNqrAnhq8C3XuLjYxAxH_7pL9gcnkAFWBxe0ICdLxJuzuEminD9nYAX4J4cqL-_3w
Dazu gleich noch die beantworteten Schriftlichen Anfragen in der BVV Mitte zur Bandel- und Perleberger Straße:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3353
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3354
bitte jeweils auf 2. Antwort vom 20.2.2020 klicken!
Das komische ist nur, dass die Antworten nur teilweise mit einer schon 2017 beantworteten Anfrage zusammenpassen:
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=2689
auf Antwort klicken (Mitte)
Wie lange dürfen sich denn Baumaßnahmen hinziehen? Wenn sie denn überhaupt begonnen wurden und nicht was ganz anderes in den Häusern gebaut wurde ….
Dazu kommen auch noch die beiden Anfragen zur Paulstraße 23 / Flemingstraße 9, in den Kommentaren 16 und 17 bei diesem Artikel zuerst verlinkt:
https://moabitonline.de/30156
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3224
auf 2. Antwort vom 18.9.2019 klicken!
https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3348
auf 2. Antwort vom 17.2.2020 klicken!
SO GEHT ES EINFACH NICHT WEITER – SONST KANN MAN DAS GANZE ZWECKENTFREMDUNGSVERBOTSGESETZ IN DIE TONNE WERFEN !!
@ Kommentar 1 und 2:
Die beiden Anfragen wurden gestern beantwortet und sind im Nachtrag zum Artikel ergänzt.
Schon aus dem MieterMagazin Oktober 2021 zum Thema Leerstand:
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1021/leerstand-von-wohnungen-taktisches-spiel-der-eigentuemer-mit-ueberforderten-aemtern-102122.htm
Hier heißt es, dass im Bezirk Mitte seit 2014 7.000 leerstehende Wohnungen gemeldet wurden.
Zur Gesetzesänderung des Zweckentfremdungsverbots:
https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1121/problemfaelle-mit-der-novellierung-des-zweckentfremdungsverbotgesetzes-schneller-erkennen-112112a.htm
auch schon ein älterer Artikel, aber eine gute Zusammenfassung, warum es so gar nicht klappt mit dem Zweckentfremdungsverbot:
https://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2021/me-single/article/chance-verpasst/
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorgänge zum Zweckentfremdungsverbot wieder an das Oberverwaltungsgericht zurücküberwiesen, bei denen es um Ferienvermietung geht. Rechtliche Klärung dauert und dauert und dauert:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-048.html
Hier dazu noch einige Erklärungen:
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-ferienwohnungen_84342_408444.html
Schaut auch in die Webseite dieses Studienprojekts mal rein:
https://zweckentfremdung-in.berlin/
Ist das Symbolpolitik oder echtes Anliegen?
https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1214089.php