Feb 242020
 

Gegen massive Widerstände der Immobilienlobby ist gestern der Berliner Mietendeckel in Kraft getreten. Das Gesetz heißt richtig »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin« (MietenWoG Berlin). Der „Erfinder“ ist nicht glücklich über die komplizierten Formulierungen. Für fünf Jahre sollen die Mieterhöhungen begrenzt werden. Die Mieten für etwa 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin werden auf dem Stand der „wirksam vereinbarten Miete“ vom 18. Juni 2019 eingefroren,  der Tag an dem die Eckpunkte vom Senat beschlossen wurden.  Sozialwohnungen sind ausgenommen, hier gilt eine andere Begrenzung. Auch für Neubauwohnungen, die ab 2014 fertig gestellt wurden, gilt der Mietendeckel nicht. Bei Mietverträgen, die nach dem Stichtag abgeschlossen wurden, darf höchstens die Vormiete derselben Wohnungen beziehungsweise die niedrigere Mietobergrenze verlangt werden. Modernisierungsaufschläge sind möglich. Neun Monate nach Inkrafttreten, also Ende November 2020, sind 20% überhöhte Mieten verboten. Vermieter sind auskunftspflichtig. Ab 2022 dürfen die Vermieterinnen und Vermieter eine jährliche Steigerung von 1,3 Prozent bei den Mieten vornehmen – das soll als Ausgleich für die Inflation und Preissteigerungen dienen. Obwohl das Gesetz in Kraft getreten ist, muss es noch die Hürde von angekündigten Verfassungsklagen nehmen.

Aber Schluss jetzt mit allgemeinen Erklärungen – denn diese sind teilweise verwirrend für Mieterinnen und Mieter. Hier gibt es Ratschläge vom Berliner Mieterverein. Die Senatsverwaltung hat einen Fragen und Antwortenkatalog zum Mietendeckel zusammengestellt. Aber viel sinnvoller und leicht zu handhaben, sowohl für Mieter*innen als auch für Vermieter*innen ist diese Informationsseite der Senatsverwaltung zum Mietendeckel, die Anahnd von einfachen „Ja“ und „Nein“ Antworten zu den richtigen Hinweisen führt.

Wichtig ist auf jeden Fall die Aufmerksamkeit und Anmahnung der Vermieterinformation über die nach Mietspiegel korrekte Miete, die innerhalb von zwei Monaten unaufgefordert vorliegen sollte (Link zu Formularen). Sowie Vorsicht bei Mietsenkungen, auf jeden Fall das eingesparte Geld zurückliegen, falls das Gesetz doch noch gekippt werden sollte. Das LegalTech Unternehmen Wenigermiete.de weist darauf hin, dass Mietendeckel und Mietpreisbremse genutzt werden können und hat für beides Mietenrechner auf der Webseite installiert.

Informationsseite der Senatsverwaltung zum Mietendeckel

  2 Responses to “Berliner Mietendeckel in Kraft getreten”

  1. Nachdem jetzt tatsächlich 4 Berliner Genossenschaften gegen die Mietendeckel klagen, schaut Euch doch bitte diese Gegen-Stellungnahme von kritischen Genossenschaftler*innen an. Sie bringen sehr gute Punkte vor:
    https://www.genossenschafter-innen.de/2021/02/03/stellungnahme-zur-verfassungsklage-von-vier-berliner-wohnungsgenossenschaften-gegen-den-mietendeckel/
    Zum Verständnis des Hintergrundes ist auch dieser Artikel über die Rücklagen der 1892 eG + Kommentare wichtig:
    https://www.genossenschafter-innen.de/2020/12/11/nachgerechnet-1892-und-ihre-klagen-ueber-die-wirkungen-des-mietendeckels/

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