Jul 052024
 

Beim Stadtentwicklungsausschuss am Mo., den 24. Juni 2024, erklärte Bausenator Gaebler (SPD), dass der Senat die Bezirke dabei unterstützen will Musterverfahren gegen Mietwucher durchzuführen. Das berichtete der Tagesspiegel. Aber merkwürdiger Weise versuchen nun lediglich die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg Fälle von überhöhten zu identifizieren. Warum ist Mitte da eigentlich nicht dabei?

Mieter*innen werden aufgefordert sich zu melden, wenn sie den Verdacht haben, dass ihre Netto-Miete 20 % über dem Mietspiegel liegt. Wie im oben verlinkten Tagesspiegel-Artikel erläutert, sind eine Testphase und Musterverfahren geplant, denn überhöhte Mietpreise sind laut § 5 Wirtschaftsstrafgesetz eine Ordnungswidrigkeit, so dass Vermieter, die ein geringes Angebot ausnutzen, ein Bußgeld zahlen müssen. Dieser Paragraf wurde lange Zeit kaum angewandt – auch weil der Nachweis für eine Mangellage für Mieter*innen nicht leicht zu führen war. Wie selten das in Berlin der Fall war, hatte letzten Herbst ebenfalls der Tagesspiegel berichtet – und man wundert sich: nur Reinickendorf hat in den vergangenen Jahren einmal ein Bußgeld verhängt.

Doch das Amt für Wohnungswesen in Frankfurt/Main hat den Wucherparagrafen seit einigen Jahren erfolgreich angewandt und musste in den Jahren 2020 bis 2022 von insgesamt 1384 Verfahren nur 171 mangels Tatverdacht einstellen. In diesen drei Jahren wurden insgesamt Geldbußen in Höhe von 321.000 Euro festgesetzt. Mieten in Höhe von 419.000 Euro mussten an die Mieter*innen zurückgezahlt werden.

Hier könnt ihr den aktuellen Mietspiegel für eure Wohnung berechnen (bitte Spanneneinordnung beachten): https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml.

Auch im neuen MieterMagazin 7+8/2024 steht ein Artikel zur Reform des Mietwucher Paragrafen, der entsprechende Gesetzesentwurf liegt beim Bundesrat und wird verschleppt, weil der Bundesjustizminister Bedenken hat. Deswegen hat der Deutsche Mieterbund dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

 

  3 Responses to “§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz gegen Mietwucher einsetzen!”

  1. Dieses Vorhaben einiger Bezirke scheint schwer vorwärtszukommen. Bisher wurde noch kein einziges Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, von 50 Verfahren sind 40 noch in der Bearbeitung und 10 wurden eingestellt, schreibt der Tagesspiegel und bezieht sich dabei auf eine Anfrage im Abgeordnetenhaus:
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/bisher-kein-einziges-verfahren-eroffnet-verfolgung-von-mietwucher-in-berlin-kommt-nur-schleppend-voran-12526616.html

  2. Mittlerweile hat die Linke einen Mietwucher-Rechner für Berlin, Leipzig, Freiburg und Hamburg online gestellt.
    Das ist eine große Hilfe!
    Mit diesem können Mieter*innen aus diesen Städten online prüfen, ob ihre Miete überhöht ist oder der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht:
    https://www.mietwucher.app/de

    Zitate aus der Berliner Morgenpost vom 29.11.2024:
    „In Berlin wurde dieser Rechner in etwas mehr als einer Woche in 5672 Fällen genutzt. 75 Prozent der Berechnungen hätten mutmaßlich rechtswidrige Mietpreisüberhöhungen ergeben, wobei die Miete im Durchschnitt 56 (!!!) Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gelegen habe.
    Liegt eine Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Miete laut Mietspiegel … könne die Miete abgesenkt und zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden.“

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