Gerichtsverfahren Christmann gegen Altmieter der Kopenhagener Straße 46

 

25. Jul. 2018, 14:00 Uhr, ICAL



Prozessbegleitung

Landgericht, Littenstraße 12-17, Saal II / 2705

Am 25.07.2018 um 14 Uhr entscheidet das Landgericht Berlin über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin.
Auch in diesem Verfahren  führten die von unabhängigen Gutachtern festgestellten, massiv überhöhten pauschalen Baukosten bereits zu einer Abweisung der Mieterhöhungsklage vor dem Amtsgericht.
500,-€ monatlich sollten die letzten Bewohner der Kopenhagener Straße 46 für neue Fenster und einen nicht nutzbaren Fahrstuhl im 1.OG zahlen.
Ein Firmengeflecht des Eigentümers wurde zur Umsetzung massiv überhöhter pauschaler Baukosten genutzt.
Bereits mehrere Richter sprachen in ihren Urteilen von … „klar erkennbarer Entmietungsabsicht…“ ,  „…einer Zwangslage für die Mieter durch diese wirtschaftliche Verflechtung“… sowie von eventuellen staatsanwaltlichen Ermittlungen.
Neben dem Erhalt unserer Wohnung wollen wir an diesem Einzelfall Kopenhagener Strasse 46 das derzeitige Totalversagen des Mieterschutzes aufzuzeigen.
Gerne wollen wir mit unserem Beispiel allen anderen betroffenen Mietern Mut machen, nicht sofort in den Sack zu hauen wenn es hart auf hart kommt.
Vor 5 Jahren hat niemand damit gerechnet, dass wir heute mit unseren Kindern immer noch hier leben.
An dieser Stelle noch einmal ein herzliches Dankeschön an die vielen Freunde, Begleiter und Unterstützer in all den Jahren !
Wir laden euch hiermit herzlich ein, am nächsten Mittwoch wieder mit dabei zu sein, wenn es im Landgericht einmal mehr heißt:
Christmann vs. Altmieter Kopenhagener 46

Bericht über das Verfahren

Urteil von Dezember 2017

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