Jul 232023
 

Es brauchte nur 6 Stunden, um ungefähr 240 Unterschriften gegen den Abriss der Jagowstraße 35 zu sammeln. Dabei fragten viele: „Was können wir noch tun, um Euch zu unterstützen?“

In Solidarität mit dem gegenüberliegenden Haus hatte das Hausprojekt Jagowstraße 12 am 15. Juli zu ihrem jährlichen Hoffest eingeladen mit riesigem Buffet, Getränken, Livemusik und einer „Brücke zwischen den Häusern“.

Zusätzlich hängen seit Wochen im Infokasten neben der Eingangstür Informationen und aktuelle Artikel zur Jagowstraße 35.

Die lange Geschichte des Kampfes der Mieter*innen wollen wir an dieser Stelle nicht noch einmal erzählen, sie kann hier, hier, hier, hier und hier nachgelesen werden. Schaut euch am besten die Wandzeitung (pdf, Achtung: 20,3 MB) an, die zum Fest im Durchgang ausgehängt war.

In den Hof der Jagowstraße 35 lockten an diesem extrem heißen Tag nicht nur Kuchen und Eis, sondern auch die wunderbare Stimme einer Straßenmusikantin und ganz besonders auch die angenehme Kühle unter der großen Kastanie. Neben ihrem Wohnraum auch diesen Baum zu erhalten ist ein ebenso wichtiges Ziel der Mieter*innen.

Sie fordern vom Bezirk Mitte und dem schwarz-roten Senat ein Abrissmoratorium nicht nur aus wohnungspolitischen, sondern insbesondere aus klimapolitischen Gründen – eine ökologische Wende im Bausektor, der für 40%  des Energieverbrauchs und für 60% des Abfallaufkommens in Deutschland verantwortlich ist. Bisher hat sich das Bezirksamt auf den Standpunkt gestellt, dass die Abrissgenehmigung erteilt werden müsse. Dafür wird höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 1985 zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz herangezogen. Seit 2006 sind für Zweckentfremdung die Länder zuständig. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu den Berliner Regelungen gibt es noch nicht.

Nun aber zurück zu der Frage: „Was tun?“

Bürgermeisterin Remlinger (Bü90/Grüne) ist zuständig für die Zweckentfremdung, Baustadtrat Gothe (SPD) für das Bauamt (Genehmigungen und Wohnungsaufsicht) – jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich an sie wenden, per Mail oder telefonisch und auf die Problematik der Jagowstraße 35 hinweisen. Bürger*innen-Sprechstunden sind unter diesem Link zu finden. Manchen fällt es leicht, so eine Mail zu schreiben oder einen Anruf, manche tun sich damit schwer.

Unsere Idee: wir sammeln hier in den Kommentaren Begründungen und Textbausteine für Protest und Aufforderung an die Politiker*innen sich gegen den Abriss zu stemmen.

Nachtrag:
Anfang August hat die Akteneinsicht der Mieter*innen ergeben, dass der Bauantrag im Juni 2023 genehmigt wurde. Aber noch nicht der Abriss des Vorderhauses.
Hier die Genehmigungsliste (auf S. 2): „Neubau des VH mit Tiefgarage, Sanierung Mehrfamilienhaus, Einbau neuer Balkontürme und Aufzug, Modernisierung einzelner Wohnungen, Ausbau des Dachgeschosses und Herrichtung Hofanlagen“.

Die von der BVV Mitte beantragte Treuhänderschaft für das Haus ist wohl vom Tisch, angeblich musste der Bauantrag genehmigt werden, O-Ton Baustadtrat Gothe. Inwieweit ein Apell des Baustadtrats an die Eigentümer Erfolg haben könnte, sei hier mal dahingestellt, Artikel im Tagesspiegel, Kommenar auch von Mieter*innen dazu im August 2023.

September 2023 in der Abendschau immerhin 7:30 min. zu Abriss am Beispiel der Jagowstraße.

An diesem Tag wurden 400 Unterschriften gegen den Abriss an Bürgermeisterin Remlinger übergeben mit dem Ergebnis, dass ein Fachgespräch mit Mieter*innen und Unterstützer*innen einberufen wurde. Bericht im Inforadio mit Herrn Bartels vom Berliner Mieterverein am 13.10.2023.

Im November immer noch keine Heizung im Haus, obwohl Mieter*innen bereits am Ende der letzten Heizperiode die Hausverwaltung darauf hingewiesen hatten und das Problem der Wohnungsaufsicht gemeldet wurde: Offener Brief und Brief über Selbstreparatur (als Kommentare bei WgM).

Abendschaubeitrag vom 22.11.23 zur kaputten Heizung in der Jagow 35.

  12 Responses to “Jagow 35: Abriss verhindern! … aber was können wir tun?”

  1. Die Leute hier sind meine Nachbarn, die sollen hier bleiben und weiter ruhig wohnen… ich gehe zu Sprechstunde in Rathaus, zusammen können wir schaffen, Gier und Profit soll schwer haben

  2. Gestern Mail an den Baustadtrat:
    „Sehr geehrter Herr Gothe,
    ich bitte Sie darum die Genehmigung der Abrißgenehmigung nicht zu erteilen und den dort lebenden Menschen ihr zu Hause zu erhalten.
    Einen lieben Gruß
    Frau Petra Leischen“

  3. Mail an die Bezirksbürgermeisterin:

    Sehr geehrte Frau Remlinger,

    als Anwohnerin in einer der benachbarten Straßen bitte ich Sie, sich für den Erhalt des Wohnhauses in der Jagowstraße 35 einzusetzten.
    Leerstand ist Zweckentfremdung!
    Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die leer stehenden Wohnungen in der Jagowstraße 35 instandgesetzt und und wieder als Wohnraum genutzt werden können.
    Leider ist in dem Haus in der Vergangenheit viel versäumt worden.
    Falls es zum Abriss des Hauses kommt, ist völlig unklar, wann an dieser Stelle wieder Wohnraum zur Verfügung steht. Den betroffenen Mietparteien nützt das sowieso nichts, sie verlieren ihre Wohnungen vermutlich für immer.
    Ich hoffe sehr, dass Sie Ihre Zuständigkeiten dafür einsetzen können, dass das Wohnhaus in der Jagowstraße 35 erhalten bleibt und seinem Zweck entsprechend in vollem Umfang genutzt werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Anfang August hat die Akteneinsicht der Mieter*innen ergeben, dass der Bauantrag im Juni 2023 genehmigt wurde. Aber noch nicht der Abriss des Vorderhauses.

    Hier die Genehmigungsliste (auf S. 2):
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bau-und-wohnungsaufsicht/genehmigungsliste-juni-2023.pdf

    „Neubau des VH mit Tiefgarage, Sanierung Mehrfamilienhaus, Einbau neuer Balkontürme und Aufzug, Modernisierung einzelner Wohnungen, Ausbau des Dachgeschosses und Herrichtung Hofanlagen“

  5. Kommentar zum neuen Tagesspiegel-Artikel über unser Haus!

    Was uns bei Herrn Gothe und Frau Remlinger auffällt, ist, dass sie entweder gar nicht nach Lösungsalternativen suchen (Fr. Remlinger) oder nur mit einem einzigen Vorstoß ohne beharrliche Überzeugung (Hr. Gothe).
    Es gibt aber klima- und sozialverträgliche Alternativen für Abriss und Neubau, erwähnt z.B. in diesem Kommentar zu unserem Haus von Niklas Schenker:
    „Sanierung statt Abriss – Klimawandel ernst nehmen!
    Der Gebäudesektor ist für 40% des des Endenergieverbrauchs und 60% des Abfallaufkommens in Deutschland verantwortlich. Wer bezahlbaren Wohnraum abreißt, um ihn durch teuren Neubau zu ersetzen, handelt nicht nur wohnungspolitisch verantwortungslos, sondern schadet auch massiv unserem Klima.
    Wenn wir eine Chance haben wollen, unsere Klimaziele zu erreichen, brauchen wir die sozial-ökologische Wende im Gebäudesektor jetzt. Wer meint, die Genehmigung des Abrisses mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1985 rechtfertigen zu können, dem oder der ist wohl weder im Bezug auf den Mietenwahnsinn, noch auf die Bekämpfung des Klimawandels der Ernst der Lage bewusst – die ganz eindeutig eine andere ist, als sie es 1985 war. Außerdem wird dabei missachtet, dass sich das Urteil auf das Bundes-Zweckentfremdungsgesetz bezieht. Seit 2006 ist es die Sache der Länder, diesen Bereich zu regeln und zu den Berliner Regelungen fehlt es bislang an höchstrichterlicher Rechtsprechung. Hier braucht es die Courage der Bezirke und die Unterstützung des Senates, um den wohnungs- und klimapolitischen Wahnsinn auch vor Gericht abzuwenden.
    Der neue Schwarz-Rote Senat ist außerdem dringend gefordert, dem Abriss von Gebäuden und insbesondere dem Abriss von bezahlbarem Wohnraum in der Bauordnung und im Zweckentfremdungsrecht ein klares Stoppschild zu setzen – so, wie es auf unser Betreiben hin unter Rot-Grün-Rot bereits vorgesehen war.“

    Soweit das Zitat.
    Die Hürde liegt unseres Erachtens darin, das Gemeinwohl (Klimaschutz, bezahlbarem Wohnraum) genauso wichtig zu nehmen wie die Eigentumsrechte und den angestrebten Gewinn einer kleinen Minderheit. Den Klimawandel müssen wir alle ausbaden, aber dem Senat fehlt der Wille, seine offiziellen Klimaziele zu verfolgen.
    In dem Artikel sagt Herr Gothe: „Wir haben keine andere Wahl, als den Neubau und im Folgenden auch den Abriss zu genehmigen.“
    Das ist nicht korrekt, siehe Gegendarstellung von N. Schenker (oben): Zweckentfremdung und somit Abriss ist seit 2006 Sache der Länder, und es fehlt bisher an Rechtsprechung dazu. Der Senat ist aufgefordert, zu klagen im Sinne des Gemeinwohls.
    Außerdem behauptet Herr Gothe: „Bei einer Ortsbegehung hat unsere Wohnungsaufsicht festgestellt, dass die Wohnungen im Hinterhaus nicht durch Bauarbeiten in einen unbewohnbaren Zustand versetzt wurden.“ Daher seien dem Bezirksamt rechtlich die Hände gebunden.
    Mieter_innen waren selbst bei den beiden Vor-Ort-Terminen mit der Bau- und Wohnungsaufsicht dabei (17.08.22 und 08.06.23), und beide Male wurden die entkernten Wohnungen NICHT besichtigt, die Türen blieben verschlossen.
    Entgegen der Behauptung von Herrn Gothe wurden alle leeren Wohnungen im Hinterhaus und Seitenflügel unbewohnbar gemacht durch die Entkernung, obwohl es nur geringen Aufwand gekostet hätte, sie bezugsfertig zu machen. Zum Beispiel wurde die Wohnung gegenüber einer der Mieter_innen erst zum Januar 2022 frei und war vor der Entkernung in sehr gutem Zustand, weil der Mieter selbst ausführlich renoviert hatte.
    Was der Senat und das Bauamt mit Leichtigkeit ändern könnten, wäre ein Zusatz in der Baugenehmigung, dass es sich hiermit ausschließlich um Baurecht handelt, jedoch noch die Aspekte des Mietrechts und des Baunebenrechts geklärt werden müssen. Ein genehmigter Bauantrag gibt den Eigentümern das Gefühl, von Rechts wegen loslegen zu dürfen mit den Bauarbeiten, aber die faulen Mieter stehen noch im Weg.
    Ein Hinweis in der Genehmigung würde sehr helfen, dieses Bild zurecht zu rücken.
    Mietrechtlich ist zu klären: das Vorderhaus ist bewohnt von 2 Mietparteien mit zusammen 6 Personen. Der Abriss des Vorderhauses würde für alle Bewohner (auch diejenigen im Hinterhaus und Seitenflügel) folgende Konsequenzen haben:
    Wegfall des Zugangs zu den Wohnungen (der Zugang erfolgt durch das Vorderhaus, alternative Zugänge sind nicht vorhanden und auch nicht möglich), die Heizungsanlage wäre nicht mehr zu betreiben (befindet sich im Keller des Vorderhauses), unzumutbar langer Ausfall der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Telefon, etc.) während der Aushebung der Grube für die Tiefgarage und Bauarbeiten, Wegfall der Gemeinschafts-Waschküche im Keller des Vorderhauses (es ist in den Wohnungen kein Platz und es sind auch keine Anschlüsse für Waschmaschinen vorhanden). Mit uns Mieter_innen wurde kein Kontakt aufgenommen zur Lösungsfindung, es wird nur seit Jahren Entmietungsdruck ausgeübt (direkte Ansprache mit Aufforderung zum Auszug, bei zwei Mietern jeweils ein inakzeptables Wohnungsangebot (teurer, kleiner, in hintersten Neukölln bzw. Treptow), Beschimpfen von Mieter_innen im Treppenhaus durch die Hauswartsfrau („Weil Sie nicht ausziehen wollen, können wir nicht sanieren“), Verfallenlassen des Hauses.
    Und zuletzt leben wir seit der Entkernung mit der Gefahr einstürzgefährdeter Wände und Böden. Darüber wurde schon letztes Jahr die Hausverwaltung und auch die Bauaufsicht per mail am 05.08.2022 informiert: „… in einzelnen Wohnungen Böden/Decken entfernt wurden, wodurch das aussteifende horizontale Element des Gebäudes fehlt. Bei einem alten, geschwächten Gebäude wie diesem, das bereits zwei Weltkriege über sich ergehen lassen musste, reichen dann schon kleine Veränderungen im Grundwasser, ein Unwetter mit starkem Wind oder ein kleines Erdbeben, um über Verlagerungen im Mauerwerk die freistehenden Hausflügel zum Einsturz zu bringen. Wir erinnern hier an das Kölner Archiv. Die MieterInnen haben hier berechtigte Sorge, es ist Gefahr im Verzug.“
    Diese Gefahr besteht bis heute. Der Sachverhalt wurde durch einen Architekten und Statiker im Mai diesen Jahres bestätigt. Hätte die Bau- und Wohnungsaufsicht tatsächlich die leeren Wohnungen besichtigt, wie Herr Gothe behauptet, hätte ihnen auffallen müssen, dass die Statik geschwächt wurde durch das Entfernen der versteifenden Bodendielen. Das heißt auch: für diese Entkernung wäre eine Baugenehmigung Voraussetzung gewesen (wg. Eingriff in die Statik)! Ist aber niemandem aufgefallen – was ist das denn für eine Bau- und Wohnungsaufsicht?.
    Also, der Senat kann Vieles tun: für Klimaschutz klagen, in den Baugenehmigungen hinweisen auf Mietrecht und Baunebenrecht (Artenschutz: ganzjährig ansässige Vogelpopulation, über 100 Jahre alte Kastanie, welche für die Tiefgarage gefällt werden soll, aber als CO2-Speicher und Schattenspender schützenswürdig ist), und das sind jetzt nur unsere Ideen – der Senat ist am Zug, sich etwas einfallen zu lassen, anstatt nur zuzusehen, wie das Klima geschädigt wird, angestammte Mieter und bezahlbarer Wohnraum verschwinden.

  6. Heute 400 Unterschriften an Bezirksbürgermeisterin Remlinger übergeben. Ergebnis: ein Fachgespräch (Runder Tisch Jagowstraße 35) soll einberufen werden.

  7. Inforadio zum Abriss Jagowstraße 35 vom 13.10.2023 –
    Aber irgendwie sind doch die 9,17 gekippt? Und das Vorderhaus soll abgerissen werden, Herr Bartels:
    https://www.inforadio.de/rubriken/interviews/2023/10/13/berlin-mitte-abriss-mieterverein-runder-tisch-wohnhaus.html

  8. Offener Brief der Mieter_innen der Jagowstraße 35:

    „Sehr geehrte Frau Remlinger,
    sehr geehrter Herr Gothe,

    seit Beginn der Heizsaison (inzwischen 7 Wochen) leben wir mit einem Totalausfall der zentralen Ölheizung. Die Wohnungsaufsicht hatten wir Anfang Oktober informiert, ein Außendienst-Mitarbeiter überzeugte sich am 10.10.23 vor Ort vom Heizungsausfall.
    Doch bis heute wurde uns MieterInnen kein Reparaturtermin genannt. Die Hausverwaltung nennt immer wieder neue Fristen, bis zu deren Ablauf die Heizung eventuell repariert sein könnte, und die Wohnungsaufsicht hat dem bisher kein Ende bereitet.
    Auf unsere Mails an die Wohnungsaufsicht vom 18.10., 20.10., 26.10, 09.11. und 12.11. bekamen wir keine Reaktion, außer der Anordnung an die Hausverwaltung am 27.10., dass pro Wohnung ein einziger mobiler Heizkörper zur Verfügung gestellt werden muss. Dieser heizt jedoch nur punktuell und ist kein Ersatz für eine funktionierende Zentralheizung in allen Zimmern.
    Inzwischen ist etwa die Hälfte der BewohnerInnen krank, darunter auch ich. Während ich dies schreibe, trage ich in der Wohnung Mütze, Schal und andere Winterkleidung für draußen. In unserem Haus wohnen Menschen aus systemrelevanten Arbeitsbereichen (Postzusteller, Erzieherinnen, Sicherheitspersonal vom BER, Verwaltungsangestellte, Pflegekräfte im Krankenhaus und Altenheim, etc.), die auf Ihrer Arbeitsstelle dringend gebraucht werden.
    Wir appellieren inständig an Sie, dafür zu sorgen, dass eine sofortige Reparatur der Heizanlage als Ersatzvornahme nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz ohne weitere Fristen und Verzögerungen umgesetzt wird.
    Außerdem bitten wir Sie um die Umsetzung der bereits im Mai von der BVV einstimmig beschlossenen Treuhandverwaltung, u.a. weil wir immer noch den Gefahren durch die unsachgemäß durchgeführte Entkernung ausgesetzt sind (Schuttlagerung über bewohnter Wohnung, knickgefährdete Wände durch das Entfernen der querversteifenden Dielen über vier Stockwerke. Diese Eingriffe in die Statik wurden ohne Baugenehmigung durchgeführt, jedoch nie von der Bauaufsicht geahndet, soweit uns bekannt. Das zeigt, dass die Eigentümer sich so verhalten, als ob sie über dem Gesetz stünden, sie bringen Leib und Leben der 19 MieterInnen in Gefahr und lassen das Haus verfallen. Wir haben den Eigentümern mehrfach unsere Verhandlungsbereitschaft angeboten, um beiden Seiten lange Rechtsstreitigkeiten und illegale Entmietungsstrategien zu ersparen, jedoch nie eine Antwort erhalten.
    Wir bitten um eine baldige Nachricht von Ihnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    …, im Namen der Mieterschaft der Jagowstr. 35“

  9. Ein weiterer Brief eines Mieters der Jagowstraße 35 an Bürgermeisterin Remlinger und Baustastrat Gothe (der auch an die Bauverwaltung, Hausverwaltung und Anwalt der Eigentümer ging):

    „wie Sie wissen, haben wir seit Beginn der Heizsaison keine funktionierende Zentralheizung. Erst Ende Oktober wurde pro Wohnung ein Elektroheizkörper zur Verfügung gestellt, womit ein einziges Zimmer punktuell geheizt werden kann, der Großteil unserer Wohnung bleibt aber kalt bei Temperaturen von 11-13 Grad.
    Die Wartezeit auf die Reparatur der zentralen Heizanlage ist mit 50 Tagen überlang und unzumutbar. Inzwischen hat sich die Erkältung in unserer Familie besorgniserregend verschlimmert. Als Alternative zum Umzug in ein Hotel oder Krankenhaus habe ich die Heizungsanlage selber angesehen und nach der Fehleranalyse eine Ersatz- bzw. Selbstvornahme durchgeführt mit dem Anschalten von einem der beiden Heizkessel, was für kurze Zeit ausreicht. Das Einschalten des einen Heizkessels erfolgte mit Unterstützung eines Meisters für Sanitär-, Heizungs-, und Klimatechnik aus dem Familienkreis. Dieser sagte klar, dass einfache Schalthandlungen, wie die Betätigung des Hauptschalters oder des Störungsknopfes, auch für Laien gedacht sind, da solche Anlagen eigensicher sind. Zudem habe ich beruflich mit deutlich komplexeren technischen Anlagen zu tun und kann mögliche Risiken gut erkennen und einschätzen.
    Das Haus verfügt über zwei Heizkessel und wir fanden heraus, dass wohl eine Leckage im ersten Brenner dazu führt, dass in die Ölzuführung Luft gerät, was eine Flammenstörung und das automatische Abschalten beider Brenner nach sich zieht. Ich konnte aber nach Abdrehen der Ölzufuhr zum ersten Brenner den zweiten Brenner problemlos in Betrieb nehmen und die Wärmeverteilung auf das ganze Haus schalten. Dafür hatte der alte Besitzer entsprechende Ventile eingebaut und mir dies auch gezeigt, da ich früher zeitweise die Anlage beaufsichtigte und auch die Ölbestellungen veranlasste.
    Offensichtlich hatte die Firma Strewa die Möglichkeit des vorübergehenden Betriebs der Heizung mit einem Brenner bzw. die Fehlerursache nicht erkannt.
    Die Heizung funktioniert jetzt zwar temporär, aber nur mit halber Kapazität, was keine Dauerlösung darstellt. Der zweite, ausgefallene Brenner ist selbstverständlich als Reserve bzw. für kalte Tage unverzichtbar. Die gesetzlich vorgeschriebene Wartung bzw. Abgasmessung der Anlage, die schon längst hätte erfolgen müssen, ist der Hausverwaltung bzw. den Besitzern anzulasten, welche auch nach meiner Meldung des Heizungsausfalls nach Ende der letzten Heizsaison untätig blieben.
    Wer ein bewohntes Haus kauft, übernimmt die Pflicht, als neuer Eigentümer die Bewohnbarkeit sicherzustellen, egal was für Pläne er mit dem Haus hat. Das betrifft auch entsprechende Wartungsintervalle, welche einzuhalten sind, um einem Ausfall z.B. an Weihnachten vorzubeugen (wir hatten vor zwei Jahren schon mal Weihnachten ohne Heizung, weil kein Öl gekauft worden war).
     
    Ich muß hier zudem meine große Unzufriedenheit mit der Wohnungsaufsicht äußern, bei allem Verständnis für Personalknappheit. Wir hatten nun 50 Tage keine Heizung und dauernde großzügige Fristsetzungen. Dies zeigt, dass hier nicht mit der angemessenen Strenge des Wohnungsaufsichtsgesetzes gegen den Missstand vorgegangen wird. Die als „kalte Entmietung“ bekannte Vorgehensweise ist nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz verboten. „Abschließend darf ich noch einmal betonen, dass unsere Mandantin sämtliche gesetzliche Vorgaben des Baurechts und des sozialen Mietrechts einhalten wird. Sie wird die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter insbesondere während der Bauphase ergreifen.“, versicherte der Anwalt der Eigentümer in seiner E-mail an die Bau- und Wohnungsaufsicht am 11.Juli 2023 (Bauakte S. 135), was mit dem Heizungsausfall und dem immer noch unbekannten Wartungs- und Reparaturtermin wiederlegt ist.
    Auch sind nach wie vor akute Sicherheitsthemen im Haus offen. Die zugesagte Versteifung der Balken, um Scherkräfte nach der erfolgten Entfernung der querversteifenden Dielen aufzufangen, wurde „zeitnah“ vor Wochen von Herrn Koettgen angekündigt, passiert ist hier jedoch erkennbarer Weise nichts. Auch die Schuttberäumung im 2. OG des Hinterhauses fand meines Wissens nach nicht statt, es besteht nach wie vor die Gefahr eines Durchbruchs von Schutt in die darunterliegende bewohnte Wohnung. Es existiert eine fachliche Einschätzung, die die Problematik klar benennt, und die Hausverwaltung und Wohnungsaufsicht wurden informiert.
    Die Mieterschaft hat ihre Verhandlungsbereitschaft (Umsetzwohnungen, faire Umzugsangebote oder eine Sanierung im bewohnten Zustand unter strikter Einhaltung der Lärm- und Staubschutzbestimmungen) in drei Schreiben an die Eigentümer mitgeteilt und keine Antwort erhalten. Da wir keine E-mailadressen der Hausbesitzer finden können, bitten wir hiermit Herrn Jotzo als deren juristische Vertretung, den Eigentümern unsere Gesprächsbereitschaft mitzuteilen. Das Problem wird sich nicht von selbst lösen, denn mangels bezahlbarer Alternativen im Kiez können wir nicht einfach ausziehen, egal wie groß der Entmietungsdruck noch wird.
    Ein Vorschlag zur Güte:
    Für Umsetzwohnungen im selben Haus könnte eine Sanierung der leeren Stränge durchgeführt werden. Würde das Vorderhaus aufgestockt werden (statt Abriss), könnten auch die MieterInnen im Seitenflügel und Vorderhaus in Ihren Wohnungen bleiben. Der Bau der Tiefgarage mit drei Tiefgeschossen wird auch von der angrenzenden Feuerwache als kritisch eingeschätzt und ist eventuell nicht möglich aufgrund der Gefahren für deren laufenden Betrieb.
    Würde das Konzept der Eigentumswohnungen zum Verkauf zugunsten eines Mietshauses aufgegeben, wäre die Sanierung und Aufstockung ein wünschenswertes Projekt im Sinne des Gemeinwohls und der mieterfreundlichen Stadtentwicklung. Hiermit könnte Herr Fischer auch die Sorge um seinen Ruf erleichtern, die er uns gegenüber im Hof des Hauses am 17.08.22 äußerte. Auch wäre dann mit schnelleren (Miet)Einnahmen zu rechnen, im Gegensatz zu einem unsicheren Ablauf von Abriss und Neubau mit steigenden Baukosten und Fachkräftemangel im Bausektor.
    Abschließend bitte ich nochmals um die zügige Reparatur und Wartung inkl. Abgasmessung der Heizanlage neben der Bearbeitung der oben genannten Sicherheitsgefahren.
    Mit freundlichen Grüßen
    A.D.

  10. Offener Brief der Mieter*innen der Jagowstraße 35 vom 22.1.2024:

    Sehr geehrte Frau Remlinger,
    sehr geehrter Herr Gothe,

    am Freitag, den 19.01.24, traf ich gegen Mittag im Hof auf die Rechtsvertretung (Herr J.) des in Berlin wohnenden Eigentümers der Jagowstr. 35 (Herr F.). Die Klarnamen nenne ich nicht, da bereits der Presse nicht gestattet wurde, Eigentümer und Rechtsvertretung namentlich zu nennen. Herr J. traf sich dort mit einem Mitarbeiter der Bauaufsicht und mit einem der Bauarbeiter, die vom 11. bis 16.01.24 den Schutt über einer belegten Wohnung beräumt hatten.

    Ich fragte Herrn J., warum die gerade beendete Schuttberäumung der Mieterschaft nicht angekündigt worden war. Die lärm- und staubintensiven Arbeiten gingen plötzlich um 7 Uhr morgens los, so dass es in den belegten Wohnungen unter und über der zu beräumenden Wohnung klang, als ob die Bauarbeiter in der eigenen Wohnung stünden, denn die zu beräumende Wohnung ist entkernt und ohne jegliche Dämmung; direkt darüber befindet sich das Bad meiner Wohnung, das seit der Entkernung schwer beheizbar ist. Die Decke der Nachbarin unter der zu beräumenden Wohung bebte und es rieselte Putz herab. Dieses unnötig rücksichtslose Vorgehen löst naturgemäß großen Stress aus und fällt unter den § 6 Wirtschaftsstrafgesetz (schikanöse Maßnahme, hier durch fehlende Ankündigung und unzureichende Staubschutzmaßnahmen).

    Herrn J. schob die fehlende Ankündigung auf die neue Hausverwaltung (seit 01.01.24). Ich stellte klar, dass die neue Verwaltung damit nichts zu tun hat, da er selbst die Maßnahme beauftragt hat, ohne die Verwaltung in Kenntnis zu setzen. Dazu sagte er nichts. Ich betonte, dass es bereits bei der fünfmonatigen Entkernung (Sommer 2022) keine ordnungsgemäße Ankündigung gegeben hat, sondern nur einen verspäteten und inhaltlich unzutreffenden Aushang („im Dachgeschoss Freilegungs- und Beräumungsarbeiten“). Herr J. entgegnete, dass dies an der damaligen Verwaltung läge, mit der es immer Kommunikationsprobleme gegeben hätte. Ich stelle klar, dass dies nicht zutrifft, denn die Entkernung war auch damals ohne Einbeziehung der damaligen Verwaltung direkt vom Eigentümer über das Architekturbüro Gärtner veranlasst worden. Die Verwaltung hatte weder Kenntnis noch Kontrolle über die Vorgänge.

    Was die von Herrn J. behaupteten Kommunikationsfehler der Verwaltung angeht, wurde mir dies umgekehrt dargestellt von der damaligen Verwaltungsmitarbeiterin: Sie erklärte mir bei mehreren Telefonaten, dass sie die von uns Mietern erbetenen Reparaturen immer noch nicht in Auftrag geben könne, weil die Freigabe durch Herrn F. so lange dauerte (Wochen bis Monate). Demzufolge konnte sich die Verwaltung nicht ordnungsgemäß um die Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Haus kümmern (z.B. defekte Zentralheizung). Auch zu diesem Vorwurf sagte Herr J. einfach nichts.

    Übrigens hat nach meiner Kenntnis die alte Verwaltung die Zusammenarbeit mit Herrn F. beendet (nicht umgekehrt), um ihren Ruf nicht weiter zu belasten.

    In jedem Fall haften letztendlich die Eigentümer und können die Verantwortung für die belegten Missstände nicht auf andere (Verwaltung, Bauarbeiter, etc.) schieben.

    Die Beweise wurden gut dokumentiert und können immer noch vor Ort besichtigt werden. Auf Anfrage sende ich Ihnen gerne weitere Fotos und ein Gutachten zu.

    Ich teilte Herrn J. mit, dass ich aus Gründen von guter Kooperation und Anstand erwarte, dass auch bei nicht ankündigungspflichtigen Arbeiten die Mieterschaft in Kenntnis gesetzt wird, aber erst recht bei der kommenden ankündigungspflichtigen Sanierung. Er sagte, dass die kommenden Sanierungsarbeiten angekündigt würden. Ich erinnerte daran, dass die bereits bei der fünfmonatigen Entkernung nicht ordnungsgemäß angekündigt worden war und der gesetzlich vorgeschriebene Lärm- und Staubschutz nur sporadisch und nie im vorgeschrieben Umfang eingehalten worden war, ebenso bei der gerade beendeten Schuttberäumung. Herr J. schob dies wieder fälschlicherweise auf die alte und neue Verwaltung. Und der Mitarbeiter des Bauamtes sagte: „Man kann ja hoffen, dass es jetzt klappt“. Ich betonte nochmals, dass bei Sanierung die Ankündigung gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierzu erhielt ich keinen Kommentar, auch nicht vom Vertreter der Bauaufsicht.

    In einem bewohntes Haus muss man während größerer Bauarbeiten Rücksicht auf die Mieterschaft nehmen (§ 6 WiStG) oder Umsetzwohnungen anbieten. Wir wurden und werden weiter in unserem Zuhause bedroht (z.B. durch die Staubausbreitung, die das Lüften in den Sommermonaten 2022 nicht zuließ).

    Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz informierte den Architekten im Sommer 2022: „Als fortdauernde Staubquelle sind die Staubverunreinigungen in allen betroffenen Durchgangsbereichen einschließlich der Treppenhäuser mittels Staubsauger oder durch andere geeignete Maßnahmen zu entfernen. Neu auftretende Verunreinigungen sind unverzüglich ebenso zu entfernen.“

    Dies blieb bei der fünfmonatigen Entkernung ohne Beachtung: der Feinstaub im Treppenhaus wurde, wenn überhaupt, nur mit kaltem Wasser verwischt, aber nicht aufgenommen und entfernt. Und selbst für diese unzureichende Staubverwischung hatten wir wochenlang kämpfen müssen – auch dies erfüllt den Straftatbestand des §6 WiStG.

    Da wir letzte und diese Woche wieder eine Maßnahme ohne Ankündigung und ohne ausreichenden Staubschutz durchleben mussten, ist für die Zukunft die Fortsetzung dieses Verhaltens anzunehmen. Wie Herr Gothe es nach einer Hausbesichtigung selbst beschrieben hat: „Sie tun alles, damit die Mieter flüchten“ (Tagesspiegel). Dies ist nicht den Bauarbeitern anzulasten (was versucht wurde), die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehr bemüht haben, auf die Mieterschaft Rücksicht zu nehmen. Aber es mangelte immer an Staubschutzausrüstung und Fachkenntnissen dazu: Haus, Hof und die Straße davor (wo der Schuttcontainer stand) waren eine Staubwüste während der fünfmonatigen Entkernung und noch lange danach. Dies können wir durch umfangreiches Fotomaterial belegen. In der Bauakte ist zu lesen, dass die Entkernung durch das Landesamt für Arbeitsschutz am 17.08.22 eingestellt wurde – ein weiterer Beleg für die unfachlich geführte Baustelle.

    Herr J. hat in einer e-mail an die Bauaufsicht vom 11.07.23 versichert: „Abschließend darf ich nochmals betonen, dass unsere Mandantin sämtliche gesetzliche Vorgaben des Baurechts und des sozialen Mietrechts einhalten wird. Sie wird alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter insbesondere während der Bauphase ergreifen.“ Aber die aktuelle Schuttberäumung hat gezeigt, dass sich nichts gebessert hat.

    Daher ist die Strafanzeige nach § 6 Wirtschaftstrafgesetz dringend geboten für die Entkernungs-Arbeiten vom Sommer 2022, inklusive der hinterlassenen Sicherheitsmängel bei Statik und Dämmung. Es wurde so gearbeitet, als ob das Haus unbewohnt wäre, ohne jegliche Rücksicht auf die damals 21 Mieter (schikanöse Baumaßnahme). Und ohne Baugenehmigung wurde in die Statik eingegriffen. Seitdem stehen 18 Wohnungen leer, von denen die meisten erst durch die Entkernung unbewohnbar gemacht wurden. In weiten Teilen ist das bewohnte Haus nun eine Bauruine. Die verbliebenen 19 MieterInnen sind umgeben von kalten zugigen Wohnungen ohne Dämmung. All dies erfüllt den Tatbestand der missbräuchlich eingesetzten Baumaßnahmen, welche Entmietungsdruck schaffen.

    Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wendet den § 6 WiStG bereits an, z. B. wenn Bau- und Sanierungsmaßnahmen erst angekündigt und dann so schleppend durchgeführt werden, dass MieterInnen von sich aus Mietverhältnisse kündigen, um nicht endlosem Baustress ausgesetzt zu sein. Genau das ist immer noch unsere Situation.

    Das Problem der kommenden Sanierungsarbeiten wird sich von selbst nicht lösen. Wir haben unsere Verhandlungsbereitschaft gegenüber den Eigentümern und auch Herrn J. erklärt. Es wurde aber bisher kein Kontakt mit uns aufgenommen, um kooperative Lösungen (ohne illegale Entmietungsstrategien) zu finden. Die MieterInnen der Jagowstr. 35 können ihr Zuhause nicht einfach aufgeben, egal wie sehr wir hier noch schikaniert werden. Jetzt liegt es an Ihnen, Frau Remlinger und Herr Gothe, so wie im § 6 WiStG vorgesehen, die zurückliegende schikanöse Entkernung mit ihren Folgeschäden (Statik, entfernte Dämmung, Verwüstung von Hof, Treppenhaus etc.) zu sanktionieren und damit auch die anstehenden Sanierungen zu regulieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    S. Siegel-Dadgar, im Namen der Mieterschaft

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