Aug 142020
 

Der Runde Tisch gegen Gentrifizierung in Moabit hat am 13. August eine Kundgebung gegen Leerstand vor der Perleberger Straße 13 organisiert.

Die Perleberger Straße 13 ist eines von vier Beispielhäusern, die der Runde Tisch gemeinsam mit engagierten Mieter*innen zum Teil bereits seit Jahren begleitet. Die anderen sind: Paulstraße 23/Flemingstraße 9, Spenerstraße 4-5 und Bandelstraße 3031. Im Gegensatz zu den drei anderen Häusern, die entweder schon Immobilienhaien gehören oder gerade kürzlich verkauft wurden, ist dieses Haus in Privatbesitz. Noch in den 1980er Jahren als die Eigentümerin ihr Haus noch selbst verwaltete, war war es üblich, dass die Mieter*innen in Eigeninitiative Renovierungs- und Instandsetzungs-Arbeiten durchführten. Dafür bekamen sie langfristig sehr günstige Mietverträge. Das war für beide Seiten gut. Das änderte sich seit Anfang der 2000er Jahre die MeTeOr Hausverwaltung eingesetzt wurde. Seitdem werden die Wohnungen nicht mehr vermietet und alles verfällt langsam. Leerstand und Instandhaltungsmängel schon länger als 10 Jahre.

Leerstand seit 6 Jahren – genehmigt vom Bezirksamt!

Vor sechs Jahren, im Mai 2014 stand der Runde Tisch schon einmal vor der Perleberger Straße 13 mit dem zweiten Kiezspaziergang. Damals waren 13 Klingelschil­der mit „Leerstand“ überklebt, die teilweise schon viele Jahre leerstehende Wohnungen anzeigten. Das war ein passender Zeitpunkt, denn gerade war die Verordnung zum Zweckentfremdungsverbots­gesetz in Kraft getreten. Ecke Turmstraße und MieterMagazin berichteten in ihren Juni-Ausgaben. Schon damals war klar, dass die Verwaltung auf die „Mithilfe von Bewohner*innen“ angewiesen sein wird.

Mieter*innen und Aktivist*innen von „Wem gehört Moabit?“ meldeten den Leerstand mehrmals. Antwort bekamen sie nicht – das ist im Verfahren nicht vorgesehen. Tätig wurde das Bezirksamt scheinbar erst, als sich auch der Bezirksbürgermeister eingeschaltet hatte. Auch nach sechs Jahren sind immer noch 11 Wohnungen nicht vermietet – trotz der eigentlich strengen gesetzlichen Regelung. Wie kann das sein?

Im Juni  2017 stellte die Bezirksverordnete Katharina Mayer eine schriftliche Anfrage zum Leerstand in Moabit, die im August 2017 beantwortet wurde. Zur Perleberger Straße 13 hieß es, dass Genehmigungen des „Leerstands zur Sanierung“ vorliegen. Die Zahl der Wohnun­gen, die Ablauffrist der Genehmigung wurden nicht genannt. Erst drei Jahre später, im Februar 2020, bringt eine erneute Anfrage des Bezirksverordneten Frank Bertermann einige detaillierte Informationen zum Verfahren ans Tageslicht: Angeblich wurde der Leerstand vom Bezirksbürgermeister im Juli 2015 gemeldet und Vermieter bzw. Hausverwaltung im September 2015 angehört. Im Dezember 2015 wurde der Leerstand von 9 Wohnungen bis Ende Oktober 2016 genehmigt. Es folgt eine Aufzählung von notwendigen bzw. getätigten Baumaßnahmen, die aber zum überwiegenden Teil einen Wasserschaden in einer vermie­teten Vorderhauswohnung betrafen und eine Vorderhauswohnung, aus der eine Wohngemeinschaft verdrängt wurde, nachdem sie Mängel an der Elektroanlage gemeldet hatte. Außerdem wurde ein neuer Heizungsraum im Keller gebaut, allerdings bleibt unklar, wieviele Wohnungen daran schon angeschlossen sind.

Nochmal zurück zu den Widersprüchen: Als im Juni 2017 die Anfrage von Frau Mayer gestellt wurde, fiel dem Bezirksamt anschei­nend auf, dass die Frist der Genehmigung abgelaufen war. Gibt es keine Wiedervorlage – das wäre doch ein übliches Verwaltungsinstrument? Folgerichtig nahm die Zweckentfremdungsabteilung vermutlich Kontakt mit der Hausverwal­tung auf, die im August 2017 Verlängerungsanträge für den Leerstand stellte, die dann fast 2 Jahre später, im Juni 2019, bis Ende 2020 erteilt wurden. Die Aussage in der Antwort zur ersten Anfrage von 2017 ist also definitiv falsch: Genehmigung zur Sanierung, denn die Frist war bereits seit 7 Monaten abgelaufen.

In der Antwort ist eine Liste der genehmigten Wohnungen enthalten. Erstaunlicherweise heißt es jedoch auch, dass das Bezirksamt die Gesamtzahl der Wohnungen im Haus nicht kenne. Bei einem Haus, das bereits seit fast 5 Jahren bearbeitet wird! Zwei der in der Liste aufgeführten Wohnungen sind bereits wieder vermietet. Dabei handelt es sich um die ehemalige WG-Wohnung im Vorderhaus und die Wohnung im linken Seiten­flügel, 1. OG links. Allerdings stehen weitere zwei Wohnungen leer, für die bis jetzt gar keine Leerstandsgenehmigungen bean­tragt wurden: linker Stfl. 4. OG rechts, linker Stfl. 2. OG links. Weitere zwei Wohnungen sind angeblich vermietet, es stehen Namen an den Klingelschildern. Dort ist jedoch nie jemand anzutreffen, auch abends brennt kein Licht. Briefe mit Einschreiben + Rückschein kamen zurück.

Welche Anstrengun­gen werden unternommen die Angaben des Vermieters behördlicherseits zu verifizieren? Reicht es aus Sanierungspläne zu behaupten, in einzelnen Wohnungen irgendwelche Bauarbeiten vorzunehmen, um jahrelangen Leerstand genehmigt zu bekommen? Wie kann erreicht werden, dass die Verwal­tung vertrauensvoll mit anzeigenden Mieter*innen zusammenarbeitet und dabei deren Anony­mität sicher wahrt (s. Negativbeispiel Huttenstraße 71)?

Eine weitere schriftliche Anfrage des Bezirksverordneten Wolfgang Lehmann von Juni 2020, beantwortet Juli 2020, die die Angaben des Vermieters/Hausverwaltung hinterfragt, zeigt, dass diesbezüglich keine Informationen im Amt vorliegen, weder über Daten von Rechnungen – das betrifft das Beispiel der „neu“ installierten Briefkästen, die bereits Anfang 2014 eingebaut wurden – noch über Belege, in welchen Wohnungen welche der angegebenen Maßnahmen, wie Austausch von Bleirohren, Stuck- und Parkettarbeiten, Anschluss von Wohnungen an den neuen Heizungsraum, vorgenommen wurden. Anforderung von Belegen sei im Verfahren nicht vorgesehen. Wie kann dann überhaupt etwas kontrolliert werden?

Die Hausverwaltung argumentiert mit „Komplexität und Umfang der Maßnahmen im Haus und finanziellen Restriktionen der Finanzierung“. Das zeigt ein tatsächliches Problem kleiner Einzeleigentümer, die mit der Sanierung ihres Hauses überfordert sind. Es kann aber nicht angehen, dass aus diesem Grund Wohnungen jahrelang leer stehen und da Bezirksamt zuschaut. Selbst­ausbau und günstige Mieten, davon profitieren beide Vertragsparteien. Wenn aber möglicher­weise langfristig der Verkauf geplant ist, worauf auch ein schon länger zurückligender Anstrich der Fassade hinweist, dann wird hier auf Zeit gespielt und die Verwaltung an der Nase herum geführt.

Das Beispiel der Perleberger Straße 13 zeigt, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz selbst in Zeiten großer Wohnungsnot kaum wirkt. Bei vielen Anwohner*innen wächst der Frust über die Tolerierung von Zweckentfremdung und Leer­stand. Bürgerhinweise versanden in Schubladen, die Arbeit der zuständigen Stellen ist alles andere als transparent. Dabei könnte das Zweckentfremdungsverbotsgesetz durchaus ein Hilfsmittel gegen Verdrängung und Wohnungsnot darstellen. Es enthält ein „Rückfüh­rungs­gebot“ zweckentfremdeter Wohnungen auf den Wohnungsmarkt und setzt dafür enge Fristen. Unter bestimmten Bedingungen sind „Räumungsanordnungen“ möglich. Seit der Verschärfung im Frühjahr 2018 können Treuhänder eingesetzt werden, wenn sich „Verfügungsberechtigte“ weitern zweckentfremdeten Wohnraum wieder für Wohnzwecke zu nutzen. Leerstand ist nur noch drei Monate erlaubt. Zudem können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Alles das könnte das Bezirksamt tun, macht es aber nicht!

Der Runde Tisch gegen Gentrifizierung in Moabit fordert das Bezirksamt auf:

  • beginnen Sie Verfahren für die nicht genehmigten leerstehenden Wohnungen!
  • arbeiten Sie mit Mieter*innen, die Zweckentfremdung melden, vertrauensvoll (unter Wahrung der Anonymität gegenüber Vermietern, deren Anwälten und Dritten) zusammen!
  • kontrollieren Sie die Angaben für Genehmigungen genau (Plausibilität reicht nicht)!

… und fordert die MeTeOr Hausverwaltung-Immobilien GmbH auf:

  • Schließen Sie faire Verträge mit Mieter*innen, die bereit sind die Wohnungen selbst auf den gewünschten Standard herzurichten, im Gegenzug zu günstigen Mieten.

Kundgebung am 13. August

Etwa 15 Personen standen mit Transparenten und Plakaten vor dem Haus. Auch Bezirksverordnete waren anwesend, wie die stellvertretende Vorsitzende des zuständigen Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen. Zwei Redebeiträge beleuchteten die spezielle Situation im Haus und den größeren Zusammenhang in Moabit. Hier stehen aus spekulativen Gründen noch viele weitere Wohnungen leer. Gespräche mit Passant*innen und Nachbar*innen wurden geführt. Mieter*innen aus dem Haus reagierten unterschiedlich. Für Überraschung sorgte ein kleiner roter Schuttcontainer auf dem Parkplatz direkt vor der Haustür und Bauarbeiter, die einigen Schutt dort abluden und dabei von ihrem Vorarbeiter gefilmt wurden, der auch die Teilnehmenden der Kundgebung filmte. Da hat die Hausverwaltung sehr schnell reagiert, denn das Flugblatt mit der Einladung zur Kundgebung war erst am Nachmittag zuvor verteilt worden. Danach wurde der Schuttcontainer geschlossen und die Bauarbeiter zogen ab. Die Presse machte sich etwas rar. MieterEcho Online hat berichtet.

Fotos: Rainer Balcerowiak

  9 Responses to “Kundgebung gegen Leerstand – Perleberger Straße 13”

  1. Kiezsparziergang

    Am gleichen Tag habe ich den Kiezsparziergang im Hansaviertel mit Bezirksstadtrat Ephraim Gothe besucht und ein Transparent von unserer Vormittagskundgebung entrollt, und rund 30 TeilnehmerInnen vor der Aufrtaltkundgebung um 15 Uhr informiert (Flyer verteilt). Kurz und bündig mit viel Zustimmung! Ein gelungener Tag.
    Ähnliche Aktionen gab es in den letzten Jahren auch zu anderen Anlässen an anderen Orten im Bezirk öfters, z.B. im BVV-Saal..

  2. Das ist doch wirklich unglaublich. Bis Ende 2020 war der Leerstand genehmigt. Erst 3 Monate später gilt er wieder als Leerstand.
    Die aktuelle Anfrage in der BVV:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10649
    beantwortet das Bezirksamt sinngemäß so: am 7.4.21 wurde Verlängerungsanträge für die Leerstandsgenehmigung gestellt bis Ende 2021, das Amt „prüft“ noch die eingereichten Unterlagen.
    auf „Antwort MA_3096_V“ klicken!

  3. Hier geht es zwar um 2 Häuser im Wedding, aber dennoch interessant, der Außendienst soll aufgestockt werden:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10646

  4. Heute eine Einwohner*innen-Anfrage zum Leerstand in der BVV – hier wird nach Zahlen gefragt: wieviele Rückführungen seit 2014, wieviele Geldstrafen seit 2014 und welche Höhe und wieviele Treuhänder-Einsetzungen seit 2018:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10713
    Auf die Antwort dürfen wir gespannt sein!

    Eine weitere Anfrage zum Prüfverfahren:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10711

    Obwohl das Prüfverfahren hier ja schon vor einem knappen Jahr schon mal ausführlich beantwortet wurde:
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3504

  5. Eine erneute schriftliche Anfrage in der BVV zum Leerstand in der Perleberger Straße 13 (noch nicht beantwortet):
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3803

  6. Das Schneckentempo bei Bearbeitung von Leerstand (Zweckentfremdungsverbotsgesetz) hat in der Perleberger Straße 13 neue Blüten getrieben (auf Antwort vom 3.5.2022 klicken!):
    https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3803

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